Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2023-0219  

 
 
Betreff: Neugestaltung der Außenanlagen (u.a. Herstellung von PKW- und Fahrradstellplätze) in der gemeindlichen Wohnanlage Bernauer Straße 9 bis 14 im OT Lanke sowie die Anlage eines Spielplatzes; hier: Vergabe von Planungsleistungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:
Der Bürgermeister
Federführend:K_Kämmerei Beteiligt:B_Bildungsamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lanke Anhörung
17.04.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke geändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
24.04.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
25.04.2023 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
08.05.2023 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage_BV-A1_2023-0219_Lageplan Variante 4

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeinde Wandlitz plant die Neugestaltung der Außenanlagen in der gemeindlichen Wohnanlage, Bernauer Straße 9 bis 14 im Ortsteil Lanke.

r den Neuausbau der Wohnanlagenstraße sowie für die Herstellung von Stellplätzen, Grünanlagen und Spielgerät existiert eine Konzeptplanung, die im Auftrag der Gemeinde erstellt wurde und in einer Mieterversammlung im Jahr 2017 präsentiert wurde siehe Anlage. Sie sieht die Überarbeitung der privaten Erschließungsstraße einschließlich der Herstellung von ca. 30 PKW-Parkflächen sowie eines Spielplatzes vor und bildet die Grundlage für die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Planung der entsprechenden Außenanlage.

Die vorliegende Konzeptplanung sieht eine Einbahnstraßenführung vor, hierbei soll mittels Borde die Verkehrsbewegungen von den Grünflächen ferngehalten und an den Wohngebäuden vorbeiführt werden. Durch die Bereitstellung von PKW- und Fahrradstellplätzen in Nahbereich der Wohnbebauung sollen die Grünflächen des übrigen Grundstücks entlastet werden.

Die Stellflächen werden mit entsprechenden Heckenbepflanzungen eingefasst und hierdurch von den Erholungs- sowie Spielflächen abgetrennt. Der Anliegerverkehr wird über den sich im Osten befindlichen Weg abgeleitet und zur öffentlichen Straße zurückgeführt.

Die Stellplatzsatzung ist zu berücksichtigen. Es gibt in der Wohnanlage 36 Wohnungen. Es existieren derzeit 20 Stellplätze in einer Garagenanlage.

Im Haushaltsplan 2023 sind finanzielle Mittel für den 1. Bauabschnitt Herstellung der Erschließungsstraße be­reitgestellt worden.

 

Im Jahr 2024 soll dann im zweiten Bauabschnitt u.a. ein Spielplatz errichtet werden. Mit dem Bildungsamt ist abgestimmt, dass dieser Spielplatz in die gemeindliche Spielplatzkonzeption aufgenommen wird, d.h. dieser Spielplatz wird ein Quartiersspielplatz und steht allen Kindern und Jugendlichen offen. Für die Planung des Spielplatzes erfolgt somit eine enge Abstimmung mit der Kinder- und Jungendbeauftragten der Gemeinde (inkl. der entsprechenden Beteiligungsformate).

 

Es ist beabsichtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Planungsleistungen zu vergeben. Gemäß der Aufgabenstellung (siehe Anlage zu dieser Be­schlussvorlage) sind Planungsleistungen aus dem Leistungsbild „Freianlagen der HOAI erforderlich.

Anfragen an drei geeignete Ingenieurbüros sind vorangegangen. Lediglich das Ingenieurbüro Boye und Bode hat ein Angebot abgegeben. Mit dem Büro besteht bereits eine Zusammenarbeit bei der Neugestaltung von Außenanlagen im OT Klosterfelde. Das Angebot ist nach HOAI gemäß der Kostenschätzung erfolgt und stellt ein wirtschaftliches Honorarangebot dar. Das Büro soll nur bis zur Leistungsphase 6 beauftragt werden. Die übrigen Planungsleistungen werden vom technischen Mitarbeiter der Wohnungsverwaltung erbracht.

 

Weiteres Vorgehen: In diesem Beschluss soll lediglich der Planungsauftrag vergeben werden und die Aufgabenbeschreibung vorgestellt werden. Danach nimmt der Planer seine Arbeit auf. Spätestens nach der Variantenplanung (LPH 2) wird die Verwaltung den Mietern und dem Ortsbeirat die Planung öffentlich vorstellen. Erst danach beginnt die eigentliche Umsetzung. Insofern wird hier vorsorglich der Befürchtung entgegengetreten, dass die Umsetzung der Maßnahme ohne Beteiligung der Mieter erfolgt.

 

Es wird vorgeschlagen, dass aus dem Kreis des Ortsbeirates ein Baupate für die Maßnahme benannt wird.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

46.100

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

o Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2023

52200.785100

 

170.000

 

2024

52200.785100

 

230.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Ingenieurleistungen für die Außenanlagenplanung auf dem Grundstück der Wohnanlage in der Bernauer Straße 9 14 im Ortsteil Lanke an das Büro boye und bode, Meraner Straße 42, 10825 Berlin, zu vergeben.

 

 


Anlagen:

 

Konzeptdarstellung Vorzugsvariante aus dem Jahr 2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_BV-A1_2023-0219_Lageplan Variante 4 (315 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   20.03.2023 08:10:16   Christian Braungard