Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz plant die Neugestaltung der Außenanlagen in der gemeindlichen Wohnanlage, Bernauer Straße 9 bis 14 im Ortsteil Lanke. Für den Neuausbau der Wohnanlagenstraße sowie für die Herstellung von Stellplätzen, Grünanlagen und Spielgerät existiert eine Konzeptplanung, die im Auftrag der Gemeinde erstellt wurde und in einer Mieterversammlung im Jahr 2017 präsentiert wurde – siehe Anlage. Sie sieht die Überarbeitung der privaten Erschließungsstraße einschließlich der Herstellung von ca. 30 PKW-Parkflächen sowie eines Spielplatzes vor und bildet die Grundlage für die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Planung der entsprechenden Außenanlage. Die vorliegende Konzeptplanung sieht eine Einbahnstraßenführung vor, hierbei soll mittels Borde die Verkehrsbewegungen von den Grünflächen ferngehalten und an den Wohngebäuden vorbeiführt werden. Durch die Bereitstellung von PKW- und Fahrradstellplätzen in Nahbereich der Wohnbebauung sollen die Grünflächen des übrigen Grundstücks entlastet werden. Die Stellflächen werden mit entsprechenden Heckenbepflanzungen eingefasst und hierdurch von den Erholungs- sowie Spielflächen abgetrennt. Der Anliegerverkehr wird über den sich im Osten befindlichen Weg abgeleitet und zur öffentlichen Straße zurückgeführt. Die Stellplatzsatzung ist zu berücksichtigen. Es gibt in der Wohnanlage 36 Wohnungen. Es existieren derzeit 20 Stellplätze in einer Garagenanlage. Im Haushaltsplan 2023 sind finanzielle Mittel für den 1. Bauabschnitt „Herstellung der Erschließungsstraße“ bereitgestellt worden.
Im Jahr 2024 soll dann im zweiten Bauabschnitt u.a. ein Spielplatz errichtet werden. Mit dem Bildungsamt ist abgestimmt, dass dieser Spielplatz in die gemeindliche Spielplatzkonzeption aufgenommen wird, d.h. dieser Spielplatz wird ein Quartiersspielplatz und steht allen Kindern und Jugendlichen offen. Für die Planung des Spielplatzes erfolgt somit eine enge Abstimmung mit der Kinder- und Jungendbeauftragten der Gemeinde (inkl. der entsprechenden Beteiligungsformate).
Es ist beabsichtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Planungsleistungen zu vergeben. Gemäß der Aufgabenstellung (siehe Anlage zu dieser Beschlussvorlage) sind Planungsleistungen aus dem Leistungsbild „Freianlagen“ der HOAI erforderlich. Anfragen an drei geeignete Ingenieurbüros sind vorangegangen. Lediglich das Ingenieurbüro Boye und Bode hat ein Angebot abgegeben. Mit dem Büro besteht bereits eine Zusammenarbeit bei der Neugestaltung von Außenanlagen im OT Klosterfelde. Das Angebot ist nach HOAI gemäß der Kostenschätzung erfolgt und stellt ein wirtschaftliches Honorarangebot dar. Das Büro soll nur bis zur Leistungsphase 6 beauftragt werden. Die übrigen Planungsleistungen werden vom technischen Mitarbeiter der Wohnungsverwaltung erbracht.
Weiteres Vorgehen: In diesem Beschluss soll lediglich der Planungsauftrag vergeben werden und die Aufgabenbeschreibung vorgestellt werden. Danach nimmt der Planer seine Arbeit auf. Spätestens nach der Variantenplanung (LPH 2) wird die Verwaltung den Mietern und dem Ortsbeirat die Planung öffentlich vorstellen. Erst danach beginnt die eigentliche Umsetzung. Insofern wird hier vorsorglich der Befürchtung entgegengetreten, dass die Umsetzung der Maßnahme ohne Beteiligung der Mieter erfolgt.
Es wird vorgeschlagen, dass aus dem Kreis des Ortsbeirates ein Baupate für die Maßnahme benannt wird.
Gesetzliche Grundlagen
Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Ingenieurleistungen für die Außenanlagenplanung auf dem Grundstück der Wohnanlage in der Bernauer Straße 9 – 14 im Ortsteil Lanke an das Büro boye und bode, Meraner Straße 42, 10825 Berlin, zu vergeben.
Anlagen:
Konzeptdarstellung – Vorzugsvariante aus dem Jahr 2017
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