Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2022-0213  

 
 
Betreff: Bauantrag zur Errichtung einer beleuchteten doppelseitigen Werbeanlage
in der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 160, 162, Flur 4, Flurstück 2074
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA34
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:Bgm
    HB AL
   HB_Hochbau
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
10.01.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz abgelehnt   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.01.2023 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung abgelehnt   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
06.02.2023 
Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   
Anlagen:
Anlage_Beschluss_BV_A1_2022_0213

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag auf Errichtung einer beleuchteten doppelseitigen Werbeanlage auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 160, 162 zur Beurteilung vor. Die Werbeanlage hat eine Höhe von 5,42, die Ansichtsfläche ist 3,59 m x 2,55 m groß.  

 

Das Grundstück befindet sich in einem Areal, dass dem unbeplanten Innenbereich zugeordnet werden kann. Die planungsrechtliche Beurteilung des Bauantrages muss somit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan kommt der Bereich, in dem die Werbeanlage errichtet werden soll, einem Mischgebiet gleich, in dem Werbeanlagen generell zulässig sind. Prinzipiell besteht die Möglichkeit, Werbeanlagen durch eine Werbesatzung zu verhindern, die die Schutzbedürftigkeit des entsprechenden Areals jedoch eindeutig begründen muss. Dies ist entlang der L 100 nicht nachweisbar.

 

Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung einer beleuchteten doppelseitigen Werbeanlage auf dem o.g. Grundstück notwendig. 

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 29 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbKVerf)

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen: Nein 


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung  einer beleuchteten doppelseitigen Werbeanlage auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 2074 zu erteilen.  


Anlagen:

Auszug aus dem Bauantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Beschluss_BV_A1_2022_0213 (422 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   19.12.2022 12:29:14   Jutta Henke