Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-Ob/2022-0055  

 
 
Betreff: OT Klosterfelde Zuschüsse an Vereine und Verbände / Verwendung OB Mittel 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Ob
Verfasser:KM
Der Bürgermeister
Federführend:KM_Kulturamt Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Entscheidung
09.01.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Gemäß Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Wandlitz stehen für den Ortsteil Klosterfelde insgesamt 12.540,00 zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden, sowie zur Durchführung eigener Veranstaltungen zur Verfügung.

 

Die Entscheidung über die Höhe der Zuwendungen an die einzelnen Vereine und Verbände sowie die Verwendung der restlichen Mittel ist im Protokoll festzuhalten.

 

Eingegangene Anträge:

 

Kulturfonds ortsgebunden Vereine

beantragte Förderung

Leistungen Dritter

Verwendungszweck

Bemerkung

Kleintierzuchtverein D 138 Klosterfelde e. V.

nicht gemeinnützig

600,00 €

0,00 €

Unterstützung

allg. Vereinsarbeit

Eigenanteil 20%:   i.O.

Sachgrund:            i.O.

Kostenplan:           i.O.

rdermittelgeber: keine

SG Union 1919 Klosterfelde e.V.

500,00 €

0,00 €

Dorf- und Vereinsfest

Eigenanteil 20%:    i.O.

Sachgrund:             i.O.

Kostenplan:            fehlt.

rdermittelgeber: keine

Volks-solidarität Ortsgruppe Klosterfelde

1.200,00 €

1.300,00 €

Veranstaltungen wie Frauentags Feier, Weihnachtsfeier, Ausflüge,

Betreuung von Senioren

Eigenanteil 20%:    i.O.

Sachgrund:             i.O.

Kostenplan:            fehlt.

rdermittelgeber: keine

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 46 Abs. 4 BbgKVerf.

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

12.540,00

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2023

28110.531802

 

12.540,00

 


Beschluss:

Gemäß der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den jeweiligen Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der A1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A5.

 

Die Verwendung der eingestellten Mittel wird wie folgt beschlossen bzw. empfohlen:

 

Kulturfonds ortsgebunden Vereine

beantragte Förderung

Verwendungszweck

Beschluss/ Empfehlung in €

Kleintierzuchtverein D 138 Klosterfelde e. V.

nicht gemeinnützig

600,00 €

Unterstützung

allg. Vereinsarbeit

 

SG Union 1919 Klosterfelde e.V.

500,00 €

Dorf- und Vereinsfest

 

Volks-solidarität Ortsgruppe Klosterfelde

1.200,00 €

Veranstaltungen wie Frauentags Feier, Weihnachtsfeier, Ausflüge,

Betreuung von Senioren

 

Verwendung der restlichen OB Mittel

 

bitte jede Veranstaltung separat auflisten!

 

 

 

 


Anlagen:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die, für die Übersicht zu Grunde liegenden Zuwendungsanträge, bei B21 eingesehen werden.

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   16.12.2022 08:55:36   Mareen Apitz