Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Mit den Beschlüssen BV-GV/2017-0354 vom 01.06.2017 (Ankauf des Flurstücks 54 der Flur 6 von Wandlitz) und BV-GV/2017-0354-1 vom 05.09.2019 (Konzeptbasierte Ausschreibung einer Teilfläche zur Vergabe im Erbbaurecht) hat die Gemeindevertretung beschlossen, unter welchen Voraussetzungen das Grundstück in der Breitscheidstraße 10 in Wandlitz vom Landkreis Barnim erworben werden soll und welche Bedingungen an den zukünftigen Nutzer gestellt werden.
Die Beschlussvorlage BV-GV/2019-0097 zur Vergabe des Grundstücks wurde im ersten Sitzungslauf 2020 vom Ortsbeirat Wandlitz sowie den Ausschüssen beraten und vor der Sitzung der Gemeindevertretung von der Verwaltung zurückgezogen.
Mit Beschluss BV-GV/2020-0249 vom 03.12.2020 wurde die Neuausschreibung des Grundstücks beschlossen, dies auf Grundlage der vorhergehenden Beschlüsse (konzeptbasierte Ausschreibung). Um das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren eng begleiten zu können, beschloss die Gemeindevertretung die Bildung einer Arbeitsgruppe „Breitscheidstraße 10“. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind: Petra Bierwirth (AG-Vorsitz), Hanni Hopp, Gabriele Bohnebuck, Katrin Guse, Jörg Striegler, Stefan Woehrlin, Jürgen Hintze, Tino Berbig, Peter Dudyka.
Nach Abstimmung des Exposés mit der AG wurde das Objekt im Zeitraum 18.02.2021 bis 17.06.2021 ausgeschrieben. Unter den fünf eingegangenen Bewerbungen entschied sich die AG für die Klosterfelder Senfmühle als einzigen geeigneten Bewerber. Zwischenzeitlich teilte die Klosterfelder Senfmühle mit, das Projekt nicht mehr zu verfolgen, dies auch auf Grund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation und der damit verbundenen finanziellen Unwägbarkeiten.
In der AG-Sitzung im Oktober 2022 wurde übereinstimmend bilanziert, dass die Ausschreibung ergebnislos endete und eine erneute Vermarktung zum jetzigen Zeitpunkt als aussichtslos einzuschätzen ist. Die Bodenrichtwerte sind erneut gestiegen, das Marktumfeld ist bedeutend schwieriger. Die Beteiligten sind darüber einig, dass die Gemeinde angesichts der herrschenden Umstände das Objekt dauerhaft im kommunalen Bestand behalten soll und eigene Nutzungsmöglichkeiten geprüft und in Betracht gezogen werden sollen. Kurzfristig wäre beispielsweise die Anforderung des Hochbauamtes zur Schaffung temporärer Bedarfsparkplätze im Rahmen der Neuerrichtung der KITA zu berücksichtigen.
Eine Entscheidung ist über den Rückbau der Bestandsgebäude zu treffen. Dafür sprechen der sehr schlechte bauliche Zustand und die festgestellte Belastung mit Holzschutzmitteln. Dies betrifft insbesondere die Scheune im rückwärtigen Grundstücksbereich. Im Haushaltsplan 2023 sind keine Mittel für einen eventuellen Rückbau vorgesehen, diese wären frühestens für 2024 einzuplanen.
Die Mitglieder der AG einigten sich auf folgende weitere Vorgehensweise:
Die Arbeitsgruppenmitglieder berichten in den jeweiligen Ausschüssen und Gremien über den aktuellen Sachstand. Die AG-Vorsitzende veranlasst zudem einen Bericht im Amtsblatt, um die Bürger/Einwohner zu informieren. Für den ersten Sitzungslauf 2023 ist eine Beschlussvorlage zur Aufhebung des Vergabebeschlusses einzureichen. Hierbei sollen die gemeindlichen Gremien aufgefordert werden, in Abstimmung mit der AG Breitscheidstraße 10 über Nutzungsmöglichkeiten zu beraten und zu prüfen, ob die Nutzungsideen die Bestandsgebäude mit einbeziehen oder ein Rückbau für 2024 vorbereitet werden soll. Rückmeldungen und Vorschläge der Fraktionen und gemeindlichen Gremien sind der Arbeitsgruppe bis spätestens 31.05.2023 vorzulegen.
Sämtliche Investitionen sind auf Grund der angespannten Haushaltslage erst nach 2026+ möglich. Daher würde ein beräumtes Grundstück den geringsten Unterhaltungsaufwand verursachen. Die derzeitig freie bzw. nach einem teilweisen oder vollständigen Rückbau dann zur Verfügung stehende Fläche könnte bis zu einer endgültigen Entscheidung vielfältig zwischengenutzt werden (Bedarfsparkfläche, Festwiese u. ä.).
Bei der Entscheidung über einen möglichen Rückbau wäre zu berücksichtigen, dass eine Sicherung bzw. Instandhaltung der Gebäude wegen des sehr schlechten baulichen Zustandes kostenintensiv und damit möglicherweise unverhältnismäßig wäre.
Beschlusshistorie:
BV-GV/2017-0354 vom 01.06.2017: Ankauf des Flurstücks 54 und konzeptbasierte Ausschreibung der bebaubaren Teilfläche von ca. 1.400 m² mit ehemaligem Wohnhaus einschl. Seitenflügel und Scheune BV-GV/2017-0354-1 vom 05.09.2019: konzeptbasierte Ausschreibung der Teilfläche von ca. 1.400 m² (Vergabe im Erbbaurecht zum Festpreis von 238.000 € zzgl. Entschädigungsbetrag Gebäude 31.377 € nach vorliegendem Ausschreibungsentwurf) (BV-GV/2019-0097 Vergabebeschluss – zurückgezogen!) BV-GV/2020-0249 vom 03.12.2020: Neuausschreibung und Bildung AG Breitscheidstraße 10
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgische Kommunalverfassung Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Anlagen:
Auszug Brandenburg-Viewer
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