Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2022-0200  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord III", 3. Änderung,
Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstücke 823 und 828
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:HB 25
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:W 6340058/22
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:Bgm
    HB AL
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
08.11.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
15.11.2022 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
28.11.2022 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Flurkartenauszug_
Antrag_Vorhabenträger
Lageplan
Ansichten

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wandlitzsee Nord III“, 3. Änderung, auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Rüdesheimer Straße 17 - 18, Flur 4, Flurstücke 823 und 828, vor (siehe Flurkarte).

Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern (Typenhäuser, welche nicht an die vorhandene Grundstücksgröße angepasst wurden) mit je 4 Wohneinheiten (siehe Anlagen).

 

Beantragt wird die Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung im reinen Wohngebiet, hier von der Grundflächenzahl I (GRZ I 0,15 für Wohnhaus inkl. Terrasse) und der GRZ II (GRZ II 0,225 für Wohnhaus inkl. Terrasse und Nebenanlagen).

 

Nach Umsetzung des Bauvorhabens würde die GRZ I um 6,79 m² auf 0,153 und die GRZ II um 43,11 auf 0,24 überschritten werden.

 

Dadurch würde es möglich, dass dieses Maß auch weiteren Neubauvorhaben zugestanden werden müsste.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die beantragte Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung gerade bei einem Neubauvorhaben aus städtebaulichen bzw. vorgenannten Gründen nicht vertretbar.

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:    Nein


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt,

 

einer Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“, 3. Änderung, - hier der Überschreitung der GRZ I um 6,79 m² und GRZ II um 43,11 - r die Flurstücke 823 und 828

der Flur 4 gemäß den Antragsunterlagen nicht zuzustimmen.  

 


Anlagen:

 

Flurkartenauszug

Antrag Vorhabenträger

GRZ Berechnung

Lageplan

Ansichten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkartenauszug_ (453 KB)    
Anlage 2 2 Antrag_Vorhabenträger (1157 KB)    
Anlage 4 3 Lageplan (754 KB)    
Anlage 5 4 Ansichten (683 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   24.10.2022 11:12:36   Rico Wernowsky