Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wandlitzsee Nord III“, 3. Änderung, auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Rüdesheimer Straße 17 - 18, Flur 4, Flurstücke 823 und 828, vor (siehe Flurkarte). Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern (Typenhäuser, welche nicht an die vorhandene Grundstücksgröße angepasst wurden) mit je 4 Wohneinheiten (siehe Anlagen).
Beantragt wird die Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung im reinen Wohngebiet, hier von der Grundflächenzahl I (GRZ I 0,15 für Wohnhaus inkl. Terrasse) und der GRZ II (GRZ II 0,225 für Wohnhaus inkl. Terrasse und Nebenanlagen).
Nach Umsetzung des Bauvorhabens würde die GRZ I um 6,79 m² auf 0,153 und die GRZ II um 43,11 m² auf 0,24 überschritten werden.
Dadurch würde es möglich, dass dieses Maß auch weiteren Neubauvorhaben zugestanden werden müsste.
Aus Sicht der Verwaltung ist die beantragte Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung gerade bei einem Neubauvorhaben aus städtebaulichen bzw. vorgenannten Gründen nicht vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt,
einer Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“, 3. Änderung, - hier der Überschreitung der GRZ I um 6,79 m² und GRZ II um 43,11 m² - für die Flurstücke 823 und 828 der Flur 4 gemäß den Antragsunterlagen nicht zuzustimmen.
Anlagen:
Flurkartenauszug Antrag Vorhabenträger GRZ Berechnung Lageplan Ansichten
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