Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung 1. Laut dem Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz – BbgBGG §9) müssen Träger der öffentlichen Verwaltung schrittweise ihre Internetauftritte- und Angebote so gestalten, dass sie grundsätzlich von Menschen mit Handicap ohne Einschränkungen genutzt werden können. 2. Immer häufiger trifft man bei Nachrichtentexten und weiteren Informationen auch auf Versionen in leicht verständlicher Sprache. Hier geht es darum. Barrieren abzubauen. Kinder, Menschen mit Leseschwierigkeiten und Menschen mit nur geringen Deutschkenntnissen profitieren von einer leicht verständlichen Sprache. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, unsere kommunalpolitischen Anträge zu verstehen. Sie können somit an Entscheidungsprozessen aktiv teilnehmen. Daher sollten sich die Wandlitzer Verwaltung und die Fraktionen der Wandlitzer Gemeindevertretung verpflichten, Anträge zukünftig zusätzlich in einer Version in leicht verständlicher Sprache zu schreiben.
Gesetzliche Grundlagen §§ 28ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG) Finanzielle Auswirkungen: Ja
Beschluss: 1. Die Verwaltung der Gemeinde Wandlitz wird beauftragt, zum Stand der Umsetzung des Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG), insbesondere zum § 9 (Barrierefreie Informationstechnik), bis zur Gemeindevertretersitzung am 8. Dezember 2022 zu berichten.
2. Die Verwaltung der Gemeinde Wandlitz und die Fraktionen der Wandlitzer Gemeindevertretung schreiben zu jedem ihrer eigenen Anträge zusätzlich eine Version in leicht verständlicher Sprache.
Quellen: www.leichte.sprache.sachsen.de/files/SMS_Leichte_Sprache/Downloads/SMS_leichte_Sprache_PDF_gesamt.pdf
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