Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss vom 25.02.2021 hat die Gemeindevertretung in einem neu eingefügten § 5a der Hauptsatzung die Position einer/eines Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Wandlitz geschaffen.
Das Aufgabenfeld umfasst:
Die Gemeinde hat ein Ausschreibungsverfahren für die Besetzung der Position der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung durchgeführt. Es gab bereits eine Bewerberin, die ihre Bereitschaft zurückgezogen hat.
Nunmehr liegt eine Initiativbewerbung von Frau Nadja Bahro vor. Frau Bahro wird im Herbst 2022 aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden und möchte die neu gewonnene Zeit in eine ehrenamtliche Tätigkeit investieren. Erfahrungen im Ehrenamt hat sie bereits während ihrer aktiven Zeit beim Wasserrettungsdienst des ASB Berlin gesammelt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 5a Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Wandlitz sieht bislang keine Aufwandsentschädigungs für eine/n Beauftragten für Menschen mit Behinderung vor.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung benennt auf Vorschlag des Bürgermeisters Frau Nadja Bahro ab 01.10.2022 als Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Gemeinde Wandlitz für die Dauer der Wahlperiode.
Anlagen:
keine
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