Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2022-0188  

 
 
Betreff: Bauliche Anpassung der Verkehrsanlagen an der L 100 zwischen Lanker Weg und Bernauer Chaussee, OT Wandlitz
Vergabe von Planungsleistungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:TB23
Der Bürgermeister
Federführend:TB_Tiefbau Beteiligt:Bgm
    K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
13.09.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.09.2022 
Konstituierende Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
10.10.2022 
Konstituierende Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Anlagen:
Aufgabenstellung vom 30.06.2022

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt, eine Verkehrsanlagenplanung in Auftrag zu geben, die die verkehrliche Situation an der Prenzlauer Chaussee (L100) im erweiterten Bereich der Schulen des Ortsteils Wandlitz untersucht und Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Optimierung der Verkehrsströme aufzeigt.

Dazu sollen die verfügbaren Verkehrsraumbreiten der einzelnen Nutzungsarten (Rad-, Fußgänger- und Kfz-Verkehr) untersucht und bewertet werden.

Hauptziel der Planung ist die Sicherstellung eines Nutzungsrechts für den Radverkehr auf den Nebenanlagen der L100. Derzeit sind die vorhandenen Gehwege nur eingeschränkt durch die Radfahrenden über die Beschilderung „Langsame Radfahrer frei“ nutzbar.

Die zu beauftragende Planungsleistung soll einen Beitrag zu der ohnehin angestrebten Erarbeitung eines Radverkehrskonzeptes zur Verbesserung des Radwegenetzes (vgl. hierzu MV/2022-0111 aus der aktuellen Sitzungsrunde) leisten.

Da in dem in Rede stehenden Abschnitt der L100 aufgrund der angesiedelten Schulstandorte eine besondere Situation im Hinblick auf die Notwendigkeit der verkehrssicheren Abwicklung des Schülerverkehrs vorzufinden ist, soll die Verkehrsanlagenplanung im Vorgriff auf den Maßnahmenkatalog, welcher Bestandteil des noch zu erstellenden Radverkehrskonzept werden soll, erbracht werden.

 

Im Übrigen ist bei früheren verkehrskonzeptionellen Untersuchungen an der L100 bereits festgestellt worden, dass die vorhandenen Bushaltestellen hinsichtlich des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherung des Schülerverkehrs nicht optimal angeordnet sind. Dieglichkeiten der Veränderung der örtlichen Gegebenheiten sollen ebenfalls Bestandteil der Verkehrsanlagenplanung werden. Hierzu gab es bereits Vorgespräche mit der Barnimer Busgesellschaft, deren Ergebnisse zu berücksichtigen sind.

Weiterhin sind zur Verbesserung des Verkehrsflusses während der Hauptverkehrszeiten auf der L100 Abbiegespuren denkbar (z.B. an der Buswendeschleife der Grundschule). Diese sind unter Berücksichtigung der in nächster Zeit aufgrund der wachsenden Schülerzahlen erforderlichen Erweiterung der Schulstandorte in ihrer Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Im Rahmen der Planung sollen ebenso mögliche Haltebereiche für den Individualverkehr zum Ein- und Aussteigen r den Hol- und Bringverkehr untersucht werden.

 

Die Zielstellungen der erforderlichen Planung lassen sich wie folgt zusammenfassen.

- Analyse des zur Verfügung stehenden Verkehrsraums auf Grundlage der vorhandenen Vermessung hinsichtlich Erweiterungs- bzw. Verbesserungsmöglichkeiten

- Hauptziel: Qualifizierung der straßenbegleitenden Wege für eine gesicherte Nutzung durch Fußnger und Radfahrer

- Gymnasium: Neuordnung/Umbau der Bushaltestellen

- Grundschule: Prüfung des Standortes der Bushaltestelle an der L100, ggf. Umbau

- Prüfung von Linksabbiegespuren, soweit notwendig und möglich; augenscheinlich sinnvoll an der Zufahrt zur Buswendeschleife an der Grundschule

- Prüfung der Einrichtung von Haltebereichen längs der L100 (Kiss & Go)

 

Im Haushaltsplan sind in 2022 finanzielle Mittel für die bauliche Erweiterung des Radwegenetzes in der Gemeinde Wandlitz veranschlagt worden.

Demgemäß ist beabsichtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Planungsleistungen zu vergeben.

Gemäß der Aufgabenstellung (siehe Anlage zu dieser Beschlussvorlage) sind Planungsleistungen aus dem Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ der HOAI erforderlich.

 

Anhand ihres Firmenprofils sind vier geeignete Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden.

Das nach Angebotsauswertung wirtschaftlichste Honorarangebot hat die FPG Finow Plan GmbH (Eberswalde) abgegeben. Insofern empfiehlt das Tiefbauamt, den Planungsauftrag an dieses Ingenieurbüro zu vergeben.

 

Es ist beabsichtigt, einen Ingenieurvertrag für die Leistungsphasen 2-9 (HOAI 2021) einschließlich der örtlichen Bauüberwachung abzuschließen.

Mit der Planungsleistung soll nach entsprechender Beschlussfassung durch den Hauptausschuss voraussichtlich im IV. Quartal 2022 begonnen werden.

 

Derzeit bestehen diverse Unsicherheiten aufgrund der angespannten Lage auf den Rohstoffmärkten. Daher ist seitens der Verwaltung vorgesehen, eine stufenweise Beauftragung der Ingenieurleistungen vorzunehmen, um flexibel reagieren zu können.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)


Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

520.000

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2022

54100.785200

5410000001

100.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Planungsleistungen für die Bauliche Anpassung der Verkehrsanlagen an der L100 zwischen Lanker Weg und Bernauer Chaussee an die FPG Finow Plan GmbH, Altenhofer Str. 13a, 16227 Eberswalde zu vergeben.

 

Die Beauftragung erfolgt stufenweise.

 


Anlagen:

 

Aufgabenstellung vom 30.06.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufgabenstellung vom 30.06.2022 (366 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   14.10.2022 13:50:35   Laura Hennig