Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2022-0187  

 
 
Betreff: Abweichungsantrag zur Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz" 1. Änderung,
Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 219/6
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:HB 25
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:W 6340041/22
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
13.09.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.09.2022 
Konstituierende Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
10.10.2022 
Konstituierende Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Flurkartenauszug
Antragsunterlagen

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Abweichungsantrag zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem straßenseitigen Hausdach auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Breitscheidstraße 26a, Flur 6 Flurstück 219/6 vor (siehe Antragsunterlagen).

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“, 1. Änderung.

 

Die Satzung bestimmt in § 5 Abs. 9, dass Solaranlagen an der straßenseitigen Fassade zulässig sind, wenn die Anlage in die Dachfche integriert wird.

 

Bei der beantragten Anlage handelt es sich jedoch um eine Aufdachkonstruktion.

 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung beeinträchtigt eine Photovoltaikanlage auf dem straßenseitigen Hausdach das Erscheinungsbild des historischen Dorfkerns, soweit sie nicht flächenbündig (integriert), d.h., besonders zurüchhaltend in der Wahrnehmung, ausgehrt wird - dies hrte bereits zu der entsprechenden Bestimmung der Gestaltungssatzung. Die beantragte Abweichung von der Satzung ist daher städtebaulich nicht vertretbar.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 67 Abs. 4 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 2 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:    Nein

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt:

 

Dem Abweichungsantrag von der Gestaltungssatzung „Dorf Wandlitz“, 1. Änderung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage zum Teil auf dem straßenseitigen Hausdach gemäß den Antragsunterlagen nicht zuzustimmen.

 


Anlagen:

 

Flurkartenauszug

Auszug Antragsunterlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkartenauszug (339 KB)    
Anlage 2 2 Antragsunterlagen (111 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   16.08.2022 09:11:36   Gerald Fuchs