Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Mit Beschlussnummer BV-GV/2022-0509 wurde der Beschluss über die Abwägung der Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung gefasst. Die Abwägungsergebnisse wurden bereits in die vorliegenden Planunterlagen eingearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 ff. Baugesetzbuch § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Der Bebauungsplan „Ruhlsdorfer Straße“ wird als Satzung beschlossen.
Die Begründung zu diesem wird gebilligt.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Anlagen:
Geltungsbereich Bebauungsplan „Ruhlsdorfer Straße“ mit Begründung (Stand August 2022)
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