Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag zu einer Festsetzung des Bebauungsplanes „Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse nördlicher Langer Trödel, 1. Änderung“ auf dem Grundstück in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse, Zum Wasserkreuz 44, Flur 7, Flurstück 536 vor.
Die zutreffende Textliche Festsetzung unter
IV „Flächen für die Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB“ des Bebauungsplans lautet:
Die zutreffende Textliche Festsetzung unter
V „Gebote für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB“ des Bebauungsplans lautet:
Der Antragsteller hat jedoch eine Bodenbedeckung aus Zierkies und Rindenmulch vorgenommen.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung liegen für eine Befreiung von den genannten Festsetzungen keine vertretbaren Gründe vor. Die vom Antragsteller beabsichtigten Maßnahmen sind den Zielen der Planung unvereinbar.
Im Flächennutzungsplan Zerpenschleuse ist das Gebiet der Marina Zerpenschleuse als Sondergebiet für Freizeit und Erholung dargestellt. Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Ferienhausgebiet soll einem stark durchgrünten Baugebiet mit offener und aufgelockerter Bebauung entsprechen. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind als extensives Grünland anzulegen.
Problematisch ist bei einer möglichen Zustimmung zu der beantragten Abweichung außerdem der Vorbildcharakter. Dieser könnte potentielle Nachahmer ansprechen und so den Charakter der durchgrünten Ferienhaussiedlung gefährden sowie weitere naturferne Versiegelung mit unpassenden Materialien von Grundstücksflächen fördern.
Der Antragsteller hat seine Einwilligung zur Veröffentlichung von Anträgen im Amtsinformationssystem gemäß DSGVO erteilt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 29 ff Baugesetzbuch § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständígkeitsordnung Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, der beantragten Befreiung von den Festsetzungen zum Boden- und Landschaftsschutz sowie des Anpflanzgebots gemäß den Antragsunterlagen nicht zuzustimmen. Anlagen:
Befreiungsantrag
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