Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Zurückgehend auf die Anregung des Landesamtes für Denkmalpflege (Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und archäologisches Landesmuseum, BDLAM) und das große Interesse der Bürgerinnen des Ortsteiles Lanke sowie entsprechend der Zustimmung des Ortsbeirates befürwortet die Verwaltung die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern Lanke.
Es wurde eine fachkundige externe freiberuflich Tätige beauftragt, in enger Abstimmung mit dem BDLAM, dem Kultur- und dem Hochbauamt der Gemeinde Wandlitz die Erfassung des erhaltenswerten Baubestands und der überkommenen städtebaulichen Strukturen, die Kartierung der Analyseergebnisse inkl. Bewertung der Ergebnisse vorzunehmen und darauf basierend einen Satzungsentwurf zu erarbeiten.
Am 15.06.2022 fand eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Während der Veranstaltung im Lanker Gemeindezentrum wurde der Entwurf zur Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern Lanke vorgestellt und die allgemeinen Ziele und Zwecke erläutert. Im Rahmen der Veranstaltung wurde den Bürgern und Einwohnern von Lanke die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der Entwurf zur Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern Lanke fand allgemeine Zustimmung.
Im weiteren Verfahren findet eine Beteiligung der betroffenen Behörden statt. Die dementsprechende ggf. angepasste Satzung wird den Gemeindevertretern zur abschliessenden Entscheidung vorgelegt.
Gesetzliche Grundlagen
BauGB § 2 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Kommunalverfassung des Landes Brandenburg BbgBO Brandenburger Bauordnung Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung (Entwurf s. Anlage) für den historischen Ortskern Lanke in der Gemeinde Wandlitz. Anlage
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