Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Aufgrund der Neugründung der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG wird nach § 49 BbgKVerf i.V.m. § 41 die Neubesetzung der Verbandsversammlung des NWA beantragt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 49 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neubesetzung der Verbandsversammlung des NWA und bestellt aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlperiode auf Vorschlag der Fraktionen nachfolgend genannte Mitglieder und Stellvertreter:innen in die Verbandsversammlung:
Anlagen:
Originalantrag
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