Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2022-0482  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Kirchstraße 11" in der Gemarkung Wandlitz
Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA34
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:W 612601
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
   K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
21.06.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
28.06.2022 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
30.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV vertagt   
29.09.2022 
Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV vertagt     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
29.08.2022 
Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zurückgezogen     
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
13.09.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.09.2022 
Konstituierende Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
04.10.2022 
Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
10.10.2022 
Konstituierende Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
20.10.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Plankarte_BP_Kirchstraße_Satz_Mai2022
20220906_Satz_Begruendung_BP_Kirchstraße
20220912_Ergaenzung_Staedtebaulicher_Vertrag
Anlage_4_20220930_Ergaenzung_Staedtebaulicher_Vertrag

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeindevertretung hat die vorgebrachten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Behörden sowie der Öffentlichkeit mit Beschluss-Nr. BV/GV2022-0481 abgewogen. Die Abwägungsvorschläge wurden in die Planunterlagen eingearbeitet.

Es liegt ein städtebaulicher Vertrag nebst Ergänzungsvertrag (Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, der Maßnahmen für die Waldumwandlung sowie zur Sicherung des Uferschutzbereiches) vor. Dieser liegt r die Mitglieder der Gemeindevertretung in der Verwaltung zur Einsichtnahme bereit.

Ergänzung am 30.09.22:

Am 13.09.2022 fand eine AG-Sitzung „Nutzungskonzept Kirchstraße 11“ statt. In dieser Sitzung wurde der sdtebauliche Vertrag in der bisherigen Fassung mit der Vorhabenträgerin beraten. Hauptaugenmerk lag auf folgende Punkte:

 

  1. Festschreibung der Lage des Duftgartens
  2. Freihaltung der Uferzone
  3. Versickerung von Regenwasser auf dem Erbbaurechtsgrundstück
  4. Regelung zur veränderten Zufahrt
  5. Festschreibung des Bauvolumens

Ergebnis der Beratung:

-          zu Punkt 1: Dies war im bisherigen Vertrag ausreichend geregelt.

-          zu Punkt 2: Es wurde ergänzt, dass die Uferschutzzone auch während der Bauphase zu schützen ist (Bauzaun stellen).

-          zu Punkt 3: Die bisherige Regelung wurde sprachlich präzisiert.

-          zu Punkt 4: Dies soll durch eine Änderung des Erbbaurechtsvertrages mit Lobetal geregelt werden (siehe BV-GV/2022-0525). Entfällt daraufhin im Städtebaulichen Vertrag.

-          zu Punkt 5: Dies wurde in einem zusätzlichen Punkt „§8 Bauvolumen“ geregelt.

Die AG einigte sich außerdem darauf, die Präambel zu löschen.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist der erste Entwurf vom 12.09.2022 weiterhin beigefügt (Anlage 3). Die Fassung vom 30.09.22 (Anlage 4) ist jedoch die gültige Fassung.

Beschlusshistorie/vorangegangene Vorlagen:

-       18.06.2020: Aufstellungsbeschluss (BV-GV/2020-0144)

-       27.05.2021: Beschluss über die Reduzierung des Geltungsbereiches (BV-GV/2021-0319)

-       09.12.2021: Auslegungsbeschluss (BV-GV/2021-0390)

-       08.09.2022: Abwägungsbeschluss (BV-GV/2022-0481) 


Gesetzliche Grundlagen

 

§ 1 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BauGB)

§ 2, 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen:       Nein


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Kirchstraße 11, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB.

Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan wird gebilligt.  


Anlagen:

Anlage 1: Bebauungsplan „Kirchstraße 11“ (Stand: Mai 2022)

Anlage 2: Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan „Kirchstraße 11 (Stand: Mai 2022)

Anlage 3: Ergänzung Städtebaulicher Vertrag in der Fassung vom 12.09.2022 (alte Fassung, Achtung: nicht mehr gültig)

Anlage 4: Ergänzung Städtebaulicher Vertrag in der Fassung vom 30.09.2022 (aktuelle, gültige Fassung)  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Plankarte_BP_Kirchstraße_Satz_Mai2022 (1089 KB)    
Anlage 2 2 20220906_Satz_Begruendung_BP_Kirchstraße (6698 KB)    
Anlage 3 3 20220912_Ergaenzung_Staedtebaulicher_Vertrag (744 KB)    
Anlage 4 4 Anlage_4_20220930_Ergaenzung_Staedtebaulicher_Vertrag (664 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   30.09.2022 14:54:02   Christian Braungard