Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat die vorgebrachten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Behörden sowie der Öffentlichkeit mit Beschluss-Nr. BV/GV2022-0481 abgewogen. Die Abwägungsvorschläge wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. Es liegt ein städtebaulicher Vertrag nebst Ergänzungsvertrag (Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, der Maßnahmen für die Waldumwandlung sowie zur Sicherung des Uferschutzbereiches) vor. Dieser liegt für die Mitglieder der Gemeindevertretung in der Verwaltung zur Einsichtnahme bereit. Ergänzung am 30.09.22: Am 13.09.2022 fand eine AG-Sitzung „Nutzungskonzept Kirchstraße 11“ statt. In dieser Sitzung wurde der städtebauliche Vertrag in der bisherigen Fassung mit der Vorhabenträgerin beraten. Hauptaugenmerk lag auf folgende Punkte:
Ergebnis der Beratung: - zu Punkt 1: Dies war im bisherigen Vertrag ausreichend geregelt. - zu Punkt 2: Es wurde ergänzt, dass die Uferschutzzone auch während der Bauphase zu schützen ist (Bauzaun stellen). - zu Punkt 3: Die bisherige Regelung wurde sprachlich präzisiert. - zu Punkt 4: Dies soll durch eine Änderung des Erbbaurechtsvertrages mit Lobetal geregelt werden (siehe BV-GV/2022-0525). Entfällt daraufhin im Städtebaulichen Vertrag. - zu Punkt 5: Dies wurde in einem zusätzlichen Punkt „§8 Bauvolumen“ geregelt. Die AG einigte sich außerdem darauf, die Präambel zu löschen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist der erste Entwurf vom 12.09.2022 weiterhin beigefügt (Anlage 3). Die Fassung vom 30.09.22 (Anlage 4) ist jedoch die gültige Fassung. Beschlusshistorie/vorangegangene Vorlagen: - 18.06.2020: Aufstellungsbeschluss (BV-GV/2020-0144) - 27.05.2021: Beschluss über die Reduzierung des Geltungsbereiches (BV-GV/2021-0319) - 09.12.2021: Auslegungsbeschluss (BV-GV/2021-0390) - 08.09.2022: Abwägungsbeschluss (BV-GV/2022-0481) Gesetzliche Grundlagen
§ 1 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BauGB) § 2, 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Kirchstraße 11“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan wird gebilligt. Anlagen: Anlage 1: Bebauungsplan „Kirchstraße 11“ (Stand: Mai 2022) Anlage 2: Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan „Kirchstraße 11 (Stand: Mai 2022) Anlage 3: Ergänzung Städtebaulicher Vertrag in der Fassung vom 12.09.2022 (alte Fassung, Achtung: nicht mehr gültig) Anlage 4: Ergänzung Städtebaulicher Vertrag in der Fassung vom 30.09.2022 (aktuelle, gültige Fassung) |
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