Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2022-0477  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktionsgemeinschaft: DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG - Prüfung der digitalen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger mittels Livestream an den Sitzungen der Gemeindevertretung Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 30.05.2022
DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm
    K_Kämmerei
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.05.2022 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
22.06.2022 
Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Originalantrag_04.05.2022

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Etliche Kommunen haben in der Pandemie auf hybride Sitzungen via Livestream zur Teilnahme der Bürger*innen am öffentlichen Teil der Sitzungen umgestellt. Die Gemeinde Wandlitz hat dies bisher versäumt. Zu den Ursachen gibt es verschiedene Aussagen.

Laut MOZ vom 04.05.2022 hapert es laut Hauptamtsleiter Herrn Braun hauptsächlich am politischen Willen bzgl. der bisherigen Nichteinführung eines Livestreams zur digitalen Teilhabe der Bürger*innen an den Sitzungen der Gemeindevertretung. Die Verwaltung wartet offensichtlich nur auf ein Signal aus dem politischen Raum. Insofern können sich die Gemeindevertreter*innen nunmehr zum Vorschlag der Einführung eines Livestreams der Gemeindevertreter*innensitzung positionieren und bei einem positiven Votum kann die Verwaltung die notwendigen Schritte zur Realisierung einleiten.

Die Einführung eines Livestreams der Sitzungen der Gemeindevertretung würde zu einem barrierefreien Zugang zu den Sitzungen führen. Darüber hinaus bleibt bei den Sitzungen per Livestream der Pkw zu Hause, was zur Einsparung von u.a. Benzin führt. Das Risiko eines überfüllten Versammlungsortes wird dadurch auch reduziert.

Zu den Voraussetzungen für einen Livestream gehören eine entsprechende technische Ausstattung und Vorschläge zu Änderungen in der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz.

Sollte es auch ein Interesse zur Ausdehnung des Angebots auf die Ausschuss- oder Ortsbeiratssitzungen geben, kann der Antrag entsprechend erweitert werden.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gesetzliche Grundlagen:

§§ 28ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg


Finanzielle Auswirkungen:    Ja   Nein

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, einen Prüfauftrag zur möglichen Einführung der digitalen Teilnahme im Rahmen eines Livestreams durchzuführen.

 


Quellen:

 

MOZ vom 04.05.2022

 

Anlagen:

 

Originalantrag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Originalantrag_04.05.2022 (269 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   15.08.2022 15:06:02   Laura Hennig