Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2022-0459  

 
 
Betreff: Sechste Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Der Bürgermeister
Federführend:OA_Ordnungsamt Beteiligt:Bgm
    HA_Hauptamt
   HB AL
   K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Anhörung
09.05.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Anhörung
09.05.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Anhörung
10.05.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Anhörung
10.05.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Anhörung
10.05.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
10.05.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Anhörung
10.05.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
10.05.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen    
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.05.2022 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
18.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
23.05.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.05.2022 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
22.06.2022 
Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
6. Änderung der Satzung Straßenreinigung und Winterdienst

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

Im Zuge der Beratung der fünften Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz und der vierten Änderung der Strenreinigungsgebührensatzung wurde das Thema des Reinigungsintervalls diskutiert. Dabei wurde seitens der Verwaltung zugesichert, eine Änderung des Reinigungsturnus zu prüfen. Nach Rücksprache mit verschiedenen Firmen ergab sich, dass eine Änderung einzelner Straßen von einem 14-tägigen auf einen 21-tägigen Reinigungsintervall unwirtschaftlich sei. Es wurde daher der Vorschlag unterbreitet, diese Straßen dann in einen 28-tägigen Intervall zu überführen.

 

Es erfolgte eine Abfrage in den Ortsbeiräten, welcher Reinigungsturnus präferiert wird und ob es Änderungen bei den Reinigungspflichtigen geben soll.

Überwiegend sprachen sich die Ortsbeiräte für eine 28-tägige Reinigungspflicht aus. Den Protokollen konnte nicht entnommen werden, dass hier eine Unterscheidung bei bestimmte Straßen in den Ortsteilen erfolgen soll. Daher sollen nunmehr alle Straßen alle 28 Tage gereinigt werden.

 

Darüber hinaus wurde die Pflicht zur Aufnahme des Streugutes thematisiert. Bisher war in § 4 Abs. 6 festgelegt, dass das Streugut bei Tauwetter aufzunehmen ist.

Satzungen anderer Kommunen enthalten keine Regelung zur Aufnahme des Streugutes. Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den ersten Satz des Abs. 6 zu ändern und vielmehr festzuschreiben, dass das Streugut nach Abschluss der Winterperiode aufzunehmen ist. Dies erscheint wirtschaftlicher und praktikabler.

 

Sofern der Beschluss zur Änderung des Reinigungsintervalls durch die Gemeindevertretung gefasst wird, kann die Ausschreibung der Leistung durch das Sachgebiet Bauhof erfolgen. Im Ergebnis der Ausschreibung werden die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst neu kalkuliert und wenn notwendig zum Ende des Jahres eine Änderung der Straßenreingungssatzung der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. Sollte sich für die Gebühren keine Änderung ergeben, wird die Gemeindevertretung mit einer Mitteilungsvorlage informiert. Aktuell können zu den finanziellen Auswirkungen noch keine konktreten Aussagen getroffen werden.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Brandenburgisches Straßengesetz

Bundesnaturschutzgesetz


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Sechste Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz in der beigefügten Form.

 


Anlagen:

Sechste Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 6. Änderung der Satzung Straßenreinigung und Winterdienst (107 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   17.08.2022 08:50:37   Laura Hennig