Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung Im Zuge der Beratung der fünften Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz und der vierten Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung wurde das Thema des Reinigungsintervalls diskutiert. Dabei wurde seitens der Verwaltung zugesichert, eine Änderung des Reinigungsturnus zu prüfen. Nach Rücksprache mit verschiedenen Firmen ergab sich, dass eine Änderung einzelner Straßen von einem 14-tägigen auf einen 21-tägigen Reinigungsintervall unwirtschaftlich sei. Es wurde daher der Vorschlag unterbreitet, diese Straßen dann in einen 28-tägigen Intervall zu überführen.
Es erfolgte eine Abfrage in den Ortsbeiräten, welcher Reinigungsturnus präferiert wird und ob es Änderungen bei den Reinigungspflichtigen geben soll. Überwiegend sprachen sich die Ortsbeiräte für eine 28-tägige Reinigungspflicht aus. Den Protokollen konnte nicht entnommen werden, dass hier eine Unterscheidung bei bestimmte Straßen in den Ortsteilen erfolgen soll. Daher sollen nunmehr alle Straßen alle 28 Tage gereinigt werden.
Darüber hinaus wurde die Pflicht zur Aufnahme des Streugutes thematisiert. Bisher war in § 4 Abs. 6 festgelegt, dass das Streugut bei Tauwetter aufzunehmen ist. Satzungen anderer Kommunen enthalten keine Regelung zur Aufnahme des Streugutes. Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den ersten Satz des Abs. 6 zu ändern und vielmehr festzuschreiben, dass das Streugut nach Abschluss der Winterperiode aufzunehmen ist. Dies erscheint wirtschaftlicher und praktikabler.
Sofern der Beschluss zur Änderung des Reinigungsintervalls durch die Gemeindevertretung gefasst wird, kann die Ausschreibung der Leistung durch das Sachgebiet Bauhof erfolgen. Im Ergebnis der Ausschreibung werden die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst neu kalkuliert und wenn notwendig zum Ende des Jahres eine Änderung der Straßenreingungssatzung der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. Sollte sich für die Gebühren keine Änderung ergeben, wird die Gemeindevertretung mit einer Mitteilungsvorlage informiert. Aktuell können zu den finanziellen Auswirkungen noch keine konktreten Aussagen getroffen werden.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Brandenburgisches Straßengesetz Bundesnaturschutzgesetz Finanzielle Auswirkungen: Ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Sechste Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz in der beigefügten Form.
Anlagen: Sechste Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz
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