Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Für das Bauvorhaben „Straßenbau, -beleuchtung Akazienallee, Birkenallee - OT Wandlitz“ wurde auf der Grundlage des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses BV-HA/2017-0170 vom Mai 2017 eine Planung beauftragt. Der Planungsumfang berücksichtigte neben der Planung der Verkehrsanlagen der Birken- und Akazienallee auch die Errichtung einer Straßenbeleuchtung in den genannten Straßenzügen sowie in der Kastanienallee. Die entsprechende Vorplanung zu dem Bauvorhaben wurde den Gremien im Sitzungslauf im April/Mai 2018 vorgelegt. Der mit der Vorlage der Vorplanung verbundene Beschluss über die Weiterführung der Planung wurde, nachdem es heftigen Widerstand der Anwohner gegen die Baumaßnahme gegeben hatte, im Mai 2018 im Haupt- und Finanzausschuss zurückgezogen.
Ein wichtiger Teil des geplanten Straßenbauprojektes war die Erneuerung der alten Beleuchtungsanlage. Diese wurde in den 60er Jahren errichtet und entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Da die Anlagen aufgrund ihres sehr schlechten Zustandes regelmäßig ausfielen und sich die Reparatur als zunehmend schwierig darstellte, wurden im Vorgriff auf das seinerzeit geplante Bauvorhaben im aktuellen Haushalt finanzielle Mittel für den Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage in der Birken- und Akazienallee sowie in der Kastanienallee veranschlagt. Zwischenzeitlich sind die Anlagen in der Birken- und Akazienallee aufgrund maroder Kabel und Leuchten seit Ende 2021 nicht mehr funktionstüchtig. Anfang März 2022 wurde deshalb ein Provisorium in Betrieb genommen, um übergangsweise bis zur Vervollständigung der Beleuchtungsplanung und der Umsetzung des angedachten Neubaus eine Notbeleuchtung aufrecht erhalten zu können.
Grundlage für die schnellstmöglich vorzunehmende weitere Planung der Straßenbeleuchtungsanlage soll die im Frühjahr 2018 im Gremienlauf vorgestellte Vorplanung bilden. Diese beinhaltet bereits die Standorte des Leuchtentyps „Wandlitz“ mit einer LED-Bestückung und einem Lichtpunktabstand von i. M. 30 m unter Berücksichtigung der zukünftigen Lage der Fahrbahnen, der Straßenentwässerungseinrichtungen und der Grundstückszufahrten. Die seinerzeit ermittelten Investitionskosten für die Herstellung der Straßenbeleuchtungsanlagen (Planungs- und Baukosten) beliefen sich auf ca. 126.000 € brutto. Unter Zugrundelegung der in den letzten Jahren zu verzeichnenden Preissteigerungen und den aktuellen Entwicklungen wird derzeit von einem Investitionsumfang von ca. 139.000 € ausgegangen. Die Maßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Mit der Abschaffung der Beitragspflicht für die Anlieger werden die entsprechenden Kostenanteile der Straßenausbaubeiträge zu 100 % durch das Land erstattet.
Die Planung der Beleuchtungsanlagen wurde im Jahr 2017 an einen Nachunternehmer des mit der Verkehrsanlagenplanung beauftragten Ingenieurbüros Lehmann vergeben. Da das für die Beleuchtungsplanung gebundene Planungsbüro mittlerweile seine Geschäftstätigkeit aufgegeben hat, hat das Ingenieurbüro Lehmann in Bezug auf die Planung der Straßenbeleuchtungsanlage um eine Teilauflösung des geschlossenen Vertragswerks gebeten. Deshalb ist vorgesehen, ein neues Planungsbüro auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Weiterführung der Beleuchtungsplanung zu beauftragen. Gemäß Aufgabenstellung (vgl. Anlage) sind Planungsleistungen aus dem Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ (HOAI 2021, §§ 53-56) erforderlich. Anhand ihres Firmen- und Leistungsprofils und entsprechender Referenzen wurden drei geeignete Ingenieurbüros ermittelt und um die Abgabe eines Angebots gebeten. Nach entsprechender Auswertung hat das wirtschaftlichste Angebot das Ingenieurbüro Schirrmeister (Schorfheide, OT Finowfurt) eingereicht. Es wird empfohlen, die Planungs- und Ingenieurleistungen gemäß der Aufgabenstellung an dieses Ingenieurbüro zu vergeben. Es ist beabsichtigt, einen Ingenieurvertrag für die Leistungsphasen 3-9 (HOAI 2021) abzuschließen. Mit der Planungsleistung soll unmittelbar nach der Beschlussfassung durch den Hauptausschuss begonnen werden.
vorangegangene Beschlüsse:
BV-HA/2017-0170 BV-GV/2018-0459
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die weiterführenden Planungsleistungen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Birken-, Akazien- und Kastanienallee auf der Grundlage der vorliegenden Vorplanung an das Ingenieurbüro Schirrmeister, Gerlachhof 2, 16244 Schorfheide, OT Finowfurt zu vergeben.
Die Planauszüge der in der weiteren Beleuchtungsplanung zu berücksichtigenden Vorplanung aus dem Jahr 2017 sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt. Im Übrigen sind die Lagepläne im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „ Straßenbeleuchtung Birken-, Akazien- und Kastanienallee“ eingestellt.
Anlagen:
- Aufgabenstellung für die Vergabe von Planungsleistungen - Auszüge Lagepläne 1 und 2 – Akazienallee (mit den geplanten Lichtpunkten) - Auszüge Lagepläne 3 und 4 – Birkenallee (mit den geplanten Lichtpunkten) - Auszug Lageplan 5 – Kastanienallee (mit den geplanten Lichtpunkten)
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