Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Es ist beabsichtigt, die Basdorfer Straße im Ortsteil Stolzenhagen zu sanieren. Die Basdorfer Straße beginnend an der Einmündung Oranienburger Chaussee (B 273) erstreckt sich über ca. 2.340 m Länge bis in den Ortsteil Stolzenhagen zu der Einmündung Wensickendorfer Straße. Die ersten ca. 625 m der Strecke befinden sich außerorts. Ab der Einmündung Wensickendorfer Straße geht die Basdorfer Straße in die Dorfstraße über. Die Straße ist bereits vor der Wende hergestellt worden und befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Die Fahrbahn weist diverse Schlaglöcher und Risse auf, die über die Jahre immer wieder repariert wurden. Die Niederschlagsentwässerung der Straße ist als unzureichend einzustufen.
Die Prüfung einer grundlegenden Lösung für die ausgeführten Problemstellungen sollte zunächst im Rahmen der Erarbeitung eines Deckensanierungskonzeptes vorgenommen werden. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Konzeptes ist im Zeitraum 2020/2021 eine Zustandserfassung der Fahrbahn nebst Unterbau, der Regenentwässerung und der Nebenanlagen einschließlich der Untersuchung des Baugrundes und der Tragfähigkeit der Bestandsfahrbahn vorgenommen worden.
Die Tragfähigkeitsuntersuchungen zeigten, dass die ursprünglich vorgesehene „einfache“ Deckensanierung (Ersatz der Deckschicht) aufgrund des Schädigungsgrades der Basdorfer Straße und unter Beachtung der seit Jahren gestiegenen Verkehrsbelastung zu keinem nachhaltigen Ergebnis führen würde. Insofern besteht die Notwendigkeit die unteren Fahrbahntragschichten in den Umfang der Sanierungsmaßnahme mit einzubeziehen.
Das auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse erarbeitete Sanierungskonzept zeigt sowohl mögliche Maßnahmen einer „erweiterten“ Fahrbahnsanierung als auch Möglichkeiten der Verbesserung der Entwässerungssituation durch die Neuanlage bzw. die Ertüchtigung bestehender Versickerungsanlagen, auf. Auf Wunsch des Ortsbeirates Stolzenhagen und einiger Anwohner nach einer Verkehrsberuhigung beinhaltet die Konzeption im Übrigen eine Variantenuntersuchung zu einer möglichen Umgestaltung des Straßenraumes in Hinsicht auf eine Verkehrsberuhigung und Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Das vorliegende Konzept wurde dem Ortsbeirat Stolzenhagen sowie interessierten Anwohnern der Basdorfer Straße am 26.10.2021 vorgelegt. Im Rahmen der Veranstaltung wurde der Untersuchungsbereich sowie die möglichen Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung einschließlich der Betrachtung zur Verbesserung der Entwässerungssituation erörtert. Des Weiteren wurde die erfolgte Variantenuntersuchung bzgl. der möglichen Umgestaltung des Straßenraumes vorgestellt. Im Ergebnis des Gesprächstermins bestand Einvernehmen, dass das Konzept die Grundlage für die im Weiteren notwendige vertiefende Verkehrsanlagenplanung bilden soll.
Bis zur vollständigen Umsetzung des Bauvorhabens sind in Abstimmung mit dem Ortsbeirat Stolzenhagen als Übergangslösung temporäre Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Form von Fahrbahneinengungen und einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vorgesehen. Die Verkehrsrechtliche Anordnung hierfür steht noch aus.
Im Haushaltsplan sind in 2022 finanzielle Mittel für die Planung zum Straßenbau Basdorfer Straße veranschlagt worden. Demgemäß ist beabsichtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Planungsleistungen zu vergeben. Gemäß der Aufgabenstellung (siehe Anlage zu dieser Beschlussvorlage) sind Planungsleistungen aus dem Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ der HOAI erforderlich.
Anhand ihres Firmen- und Leistungsprofils und den Referenzen in Bezug auf vergleichbare Leistungen wurden drei, für die anstehende Planungsaufgabe geeignete, Ingenieurbüros ermittelt und um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Das nach Angebotsauswertung wirtschaftlichste Honorarangebot hat das Ingenieurbüro FPG Finow Plan GmbH, Eberswalde eingereicht. Insofern wird seitens des Tiefbauamtes empfohlen, das Ingenieurbüro FPG Finow Plan GmbH mit den Planungs- und Ingenieurleistungen für den Straßenbau Basdorfer Straße gemäß der Aufgabenstellung zu beauftragen.
Es ist beabsichtigt, unter Zugrundelegung des Sanierungskonzeptes für die entsprechende Planungsleistung einen Ingenieurvertrag für die Leistungsphase 3-9 (HOAI 2021) einschließlich der örtlichen Bauüberwachung abzuschließen. Mit der Planungsleistung soll nach entsprechender Beschlussfassung durch den Hauptausschuss voraussichtlich im III. Quartal 2022 begonnen werden.
Derzeit besteht aufgrund der angespannten Lage auf den Rohstoffmärkten (aktuell steigen die Kosten für Erdölprodukte, wie z.B. Asphaltmischgut drastisch an) eine Unsicherheit, ob das hier beschriebene Vorhaben im vorgesehenen Budgetrahmen zu realisieren ist. Daher ist es seitens der Verwaltung vorgesehen, eine stufenweise Beauftragung der Ingenieurleistungen vorzunehmen um so, wenn das Gesamtvorhaben nicht mehr finanzierbar ist, eine Vertragsunterbrechung zu ermöglichen.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Planungsleistungen für den Straßenbau Basdorfer Straße im Ortsteil Stolzenhagen an das Ingenieurbüro FPG Finow Plan GmbH, Altenhofer Straße 13A, 16227 Eberswalde, zu vergeben.
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