Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2022-0172  

 
 
Betreff: Straßenbau Basdorfer Straße, OT Stolzenhagen
Vergabe von Planungsleistungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:TB22
Der Bürgermeister
Federführend:TB_Tiefbau Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
10.05.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen    
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.05.2022 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
23.05.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
30.05.2022 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Anlagen:
Aufgabenstellung Vergabe Planungsleistungen vom 15.02.2022

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Es ist beabsichtigt, die Basdorfer Straße im Ortsteil Stolzenhagen zu sanieren.

Die Basdorfer Straße beginnend an der Einmündung Oranienburger Chaussee (B 273) erstreckt sich über ca. 2.340 m Länge bis in den Ortsteil Stolzenhagen zu der Einmündung Wensickendorfer Straße. Die ersten ca. 625 m der Strecke befinden sich außerorts.

Ab der Einmündung Wensickendorfer Straße geht die Basdorfer Straße in die Dorfstraße über.

Die Straße ist bereits vor der Wende hergestellt worden und befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Die Fahrbahn weist diverse Schlaglöcher und Risse auf, die über die Jahre immer wieder repariert wurden.

Die Niederschlagsentwässerung der Straße ist als unzureichend einzustufen.

 

Die Prüfung einer grundlegenden Lösung für die ausgeführten Problemstellungen sollte zunächst im Rahmen der Erarbeitung eines Deckensanierungskonzeptes vorgenommen werden. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Konzeptes ist im Zeitraum 2020/2021 eine Zustandserfassung der Fahrbahn nebst Unterbau, der Regenentwässerung und der Nebenanlagen einschließlich der Untersuchung des Baugrundes und der Tragfähigkeit der Bestandsfahrbahn vorgenommen worden.

 

Die Tragfähigkeitsuntersuchungen zeigten, dass die ursprünglich vorgesehene „einfache Deckensanierung (Ersatz der Deckschicht) aufgrund des Schädigungsgrades der Basdorfer Straße und unter Beachtung der seit Jahren gestiegenen Verkehrsbelastung zu keinem nachhaltigen Ergebnis führen würde.

Insofern besteht die Notwendigkeit die unteren Fahrbahntragschichten in den Umfang der Sanierungsmaßnahme mit einzubeziehen.

 

Das auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse erarbeitete Sanierungskonzept zeigt sowohl  gliche Maßnahmen einer erweiterten“ Fahrbahnsanierung als auch Möglichkeiten der Verbesserung der Entwässerungssituation durch die Neuanlage bzw. die Ertüchtigung bestehender Versickerungsanlagen, auf.

Auf Wunsch des Ortsbeirates Stolzenhagen und einiger Anwohner nach einer Verkehrsberuhigung beinhaltet die Konzeption im Übrigen eine Variantenuntersuchung zu einer möglichen Umgestaltung des Straßenraumes in Hinsicht auf eine Verkehrsberuhigung und Erhöhung der Verkehrssicherheit.

 

Das vorliegende Konzept wurde dem Ortsbeirat Stolzenhagen sowie interessierten Anwohnern der Basdorfer Straße am 26.10.2021 vorgelegt. Im Rahmen der Veranstaltung wurde der Untersuchungsbereich sowie die glichen Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung einschließlich der Betrachtung zur Verbesserung der Entwässerungssituation erörtert. Des Weiteren wurde die erfolgte Variantenuntersuchung bzgl. derglichen Umgestaltung des Straßenraumes vorgestellt.

Im Ergebnis des Gesprächstermins bestand Einvernehmen, dass das Konzept die Grundlage für die im Weiteren notwendige vertiefende Verkehrsanlagenplanung bilden soll.

 

Bis zur vollständigen Umsetzung des Bauvorhabens sind in Abstimmung mit dem Ortsbeirat Stolzenhagen als Übergangslösung temporäre Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Form von Fahrbahneinengungen und einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vorgesehen. Die Verkehrsrechtliche Anordnung hierfür steht noch aus.

 

Im Haushaltsplan sind in 2022 finanzielle Mittel für die Planung zum Straßenbau Basdorfer Straße veranschlagt worden.

Demgemäß ist beabsichtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Planungsleistungen zu vergeben.

Gemäß der Aufgabenstellung (siehe Anlage zu dieser Beschlussvorlage) sind Planungsleistungen aus dem Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ der HOAI erforderlich.

 

Anhand ihres Firmen- und Leistungsprofils und den Referenzen in Bezug auf vergleichbare Leistungen wurden drei,r die anstehende Planungsaufgabe geeignete, Ingenieurbüros ermittelt und um die Abgabe eines Angebotes gebeten.

Das nach Angebotsauswertung wirtschaftlichste Honorarangebot hat das Ingenieurbüro FPG Finow Plan GmbH, Eberswalde eingereicht.

Insofern wird seitens des Tiefbauamtes empfohlen, das Ingenieurbüro FPG Finow Plan GmbH mit den Planungs- und Ingenieurleistungen für den Straßenbau Basdorfer Straße gemäß der Aufgabenstellung zu beauftragen.

 

Es ist beabsichtigt, unter Zugrundelegung des Sanierungskonzeptes r die entsprechende Planungsleistung einen Ingenieurvertrag für die Leistungsphase 3-9 (HOAI 2021) einschließlich der örtlichen Bauüberwachung abzuschließen.

Mit der Planungsleistung soll nach entsprechender Beschlussfassung durch den Hauptausschuss voraussichtlich im III. Quartal 2022 begonnen werden.

 

Derzeit besteht aufgrund der angespannten Lage auf den Rohstoffmärkten (aktuell steigen die Kosten für Erdölprodukte, wie z.B. Asphaltmischgut drastisch an) eine Unsicherheit, ob das hier beschriebene Vorhaben im vorgesehenen Budgetrahmen zu realisieren ist. Daher ist es seitens der Verwaltung vorgesehen, eine stufenweise Beauftragung der Ingenieurleistungen vorzunehmen um so, wenn das Gesamtvorhaben nicht mehr finanzierbar ist, eine Vertragsunterbrechung zu ermöglichen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

1.660.000

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

30

55.334

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2022

54100.785200

5410007012

70.000

 

Finanzpl.

2023

54100.785200

5410007012

640.000

 

Finanzpl.

2024

54100.785200

5410007012

450.000

 

Finanzpl.

2025

54100.785200

5410007012

500.000

 


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Planungsleistungen für den Straßenbau Basdorfer Straße im Ortsteil Stolzenhagen an das Ingenieurbüro FPG Finow Plan GmbH, Altenhofer Straße 13A, 16227 Eberswalde, zu vergeben.


Anlagen:

 

Aufgabenstellung Vergabe Planungsleistungen vom 15.02.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufgabenstellung Vergabe Planungsleistungen vom 15.02.2022 (323 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   07.04.2022 10:00:12   Laura Hennig