Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Gemäß §46 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf. sind die Ortsbeiräte bei der Erstellung des Haushaltsplanes anzuhören. Dies beinhaltet in der Gemeinde Wandlitz auch das aktive Vorschlagsrecht in der Aufstellungsphase.
Gesetzliche Grundlagen
§46 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf. Finanzielle Auswirkungen: Ja
Wird im jeweiligen Vorschlag nach Möglichkeit benannt. Ansonsten werden die finanziellen Auswirkungen durch die Verwaltung ermittelt.
Beschluss:
Der Ortsbeirat ...................... (Name des Ortsteils) unterbreitet folgende Vorschläge zum Haushaltsplan 2023:
Anlagen:
Zeitplan Erstellung Haushaltsplan 2023
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