Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Im Jahr 2020 musste mit der 4. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung die Gebühr von 0,82 € auf 2,43 € je Frontmeter angepasst werden – siehe BV-GV/2020-0200. In einigen Ortsteilen wurde sehr stark thematisiert, dass der in der Straßenreinigungssatzung vorgeschriebene 14-tägige Reinigungsrhythmus für einige Straßen ausgedehnt werden könne. Diese Straßen wären oft gar nicht stark verschmutzt, eine maschinelle Reinigung daher unnötig und es entstünden so Kosten, die unnötig seien. Es wurde angeregt, dass die Verwaltung für bestimmte Straßen einen 21-tägigen Reinigungsrhythmus prüft. Ziel sollte dabei sein, die Gebühr spürbar zu senken.
Die Verwaltung hat im ersten Schritt das Gespräch mit dem bisherigen Reinigungsunternehmen gesucht. Dieses hat glaubhaft dargelegt, dass eine derartige Veränderung betrieblich schwierig zu organisieren ist, denn die Tourenpläne wären sehr komplex und es entstehen unnötig Leerfahrten. Dies vermutlich auch bei jedem anderen Unternehmen. Der gewünschte Effekt (Senkung der Gebühr) würde so nicht eintreten. Einzig die Unterscheidung zwischen einem 14-tägigen und 28-tägigen Rhythmus würde eine spürbare Entlastung bringen. So würde sich der Preis in der Variante „28-tägiger-Reinigungsrhythms“ zwar nicht halbieren, aber ca. 40% günstiger werden.
Die Verwaltung schlägt nun vor, dass jeder Ortsbeirat für seinen Ortsteil den Veränderungsbedarf benennt. Folgende Varianten sind dabei grundsätzlich möglich:
Weitere Vorgehensweise:
Gesetzliche Grundlagen
§49a Brandenburgisches Straßengesetz Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja - siehe Sachdarstellung
Beschluss:
Der Ortsbeirat _____________ empfiehlt folgende Änderung der Straßenreinigungssatzung:
____________________ Anlagen:
- Anlage 1: Lesefassung der aktuellen Straßenreinigungssatzung - Anlage 2: Vorschlag der Verwaltung zur Veränderung des Reinigungsrhythmus bei den bisher von der Gemeinde zu reinigenden Straßen
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