Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-Ob/2022-0048  

 
 
Betreff: Vorberatung zur Veränderung der Straßenreinigungssatzung
hier: Veränderung des Reinigungsrhythmus für bestimmte Straßen mit dem Ziel, die Straßenreinigungsgebühr zu senken
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Ob
Federführend:K_Kämmerei Beteiligt:TB_Tiefbau
    HB_TIM
   TB_Strassenverwaltung
   OA_Ordnungsamt
   Bgm
   Bgm_Stabsstellen
   HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Anhörung
21.03.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Anhörung
21.03.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Anhörung
22.03.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Anhörung
22.03.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde vertagt   
Ortsbeirat Schönwalde Anhörung
22.03.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
22.03.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen    
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
22.03.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz vertagt   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Anhörung
22.03.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse geändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
12.04.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage_1_Lesefassung_Strassenreinigungssatzung
Anlage_2_Vorschlag_Aenderung_Straßenreinigung_2023_200222

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Im Jahr 2020 musste mit der 4. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung die Gebühr von 0,82 € auf 2,43 € je Frontmeter angepasst werden siehe BV-GV/2020-0200. In einigen Ortsteilen wurde sehr stark thematisiert, dass der in der Straßenreinigungssatzung vorgeschriebene 14-tägige Reinigungsrhythmus für einige Straßen ausgedehnt werden könne. Diese Straßen wären oft gar nicht stark verschmutzt, eine maschinelle Reinigung daher unnötig und es entstünden so Kosten, die unnötig seien. Es wurde angeregt, dass die Verwaltung für bestimmte Straßen einen 21-tägigen Reinigungsrhythmus prüft. Ziel sollte dabei sein, die Gebühr spürbar zu senken.

 

Die Verwaltung hat im ersten Schritt das Gespräch mit dem bisherigen Reinigungsunternehmen gesucht. Dieses hat glaubhaft dargelegt, dass eine derartige Veränderung betrieblich schwierig zu organisieren ist, denn die Tourenpläne wären sehr komplex und es entstehen unnötig Leerfahrten. Dies vermutlich auch bei jedem anderen Unternehmen. Der gewünschte Effekt (Senkung der Gebühr) würde so nicht eintreten.

Einzig die Unterscheidung zwischen einem 14-tägigen und 28-tägigen Rhythmus würde eine spürbare Entlastung bringen. So würde sich der Preis in der Variante „28-tägiger-Reinigungsrhythms“ zwar nicht halbieren, aber ca. 40% günstiger werden.

 

Die Verwaltung schlägt nun vor, dass jeder Ortsbeirat für seinen Ortsteil den Veränderungsbedarf benennt. Folgende Varianten sind dabei grundsätzlich glich:

 

  1. Straße wurde bisher von der Gemeinde gereinigt und soll künftig vom Anlieger gereinigt werden. Der im §3 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung genannte Reinigungsrhythmus sollte dann auf 28 Tage ausgeweitet werden.
  2. Straße wurde bisher vom Anlieger gereinigt und soll auch künftig vom Anlieger gereinigt werden. Der im §3 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung genannte Reinigungsrhythmus sollte dann auf 28 Tage ausgeweitet werden.
  3. Straße wurde bisher von der Gemeinde gereinigt und soll auch zukünftig von der Gemeinde in einem 14-tägigen Rhythmus gereinigt werden.
  4. Straße wurde bisher von der Gemeinde gereinigt und soll zukünftig von der Gemeinde in einem 28-tägigen Rhythmus gereinigt werden.
  5. Straße wurde bisher vom Anlieger gereinigt und soll künftig von der Gemeinde gereinigt werden. Hier ist dann die Unterscheidung nach 14- oder 28-tägigigem Reinigungsrhythmus möglich.

 

Weitere Vorgehensweise:

 

  1. Nach den Rückläufen aus den einzelnen Ortsteilen wird die Straßenreinigungssatzung überarbeitet. Sie soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden (Gültigkeit ab 01.01.2023). Die Ortsbeiräte werden dabei erneut beteiligt, d.h. spätestens dann erfolgt die endgültige Festlegung.
  2. Auf der Basis des beschlossenen Reinigungsumfangs wird eine (europaweite) Ausschreibung der Leistungen im dritten Quartal 2022 erfolgen. Dauer des Leistungszeitraums: Vier Jahre.
  3. Im 4. Quartal 2022 wird nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses die Gebührenkalkulation angepasst und die neue Gebührensatzung beschlossen.
  4. Im ersten Quartal 2023 erfolgt die Neuveranlagung der neuen Straßenreinigungsgebühr.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§49a Brandenburgisches Straßengesetz

Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja   - siehe Sachdarstellung

 

 


Beschluss:

 

Der Ortsbeirat _____________ empfiehlt folgende Änderung der Straßenreinigungssatzung:

 

____________________


Anlagen:

 

-          Anlage 1: Lesefassung der aktuellen Straßenreinigungssatzung

-          Anlage 2: Vorschlag der Verwaltung zur Veränderung des Reinigungsrhythmus bei den bisher von der Gemeinde zu reinigenden Straßen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Lesefassung_Strassenreinigungssatzung (1672 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_2_Vorschlag_Aenderung_Straßenreinigung_2023_200222 (195 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   04.04.2022 13:53:26   Laura Hennig