Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung Gemäß des Haushaltsplanes 2022 der Gemeinde Wandlitz, stehen den Ortsteilen der Gemeinde, insgesamt 99.843,96 € zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden sowie zur Durchführung Ortsteilbezogener Veranstaltungen zur Verfügung. In der vergangenen Sitzung wurden bereits die Zuschüsse für acht von neun Ortsteilen beschlossen. Ausstehend war der Ortsteil Schönwalde. Gemäß der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den jeweiligen Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der A1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A5. Die Entscheidung über die Höhe der zu zahlenden Zuschüsse ist im Protokoll festzuhalten. Folgende Anträge über 1.000,00 € für den Orstteil Schönwalde liegen vor:
Gesetzliche Grundlagen § 46 Abs. 4 BbgKVerf.Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Gemäß der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den jeweiligen Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der A1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A5. Der A1 beschließt die Verwendung der eingestellten Mittel wie folgt:
Anlagen: Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die, für die Übersicht zu Grunde liegenden Zuwendungsanträge, bei B21 eingesehen werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||