Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2022-0430  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Heidekraut-Quartier", Gemarkung Schönerlinde
- Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 3/BA 35
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 25.04.2022
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    TB_Tiefbau
   Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
15.02.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
22.02.2022 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
07.03.2022 
Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
25.04.2022 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
05.05.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
Anlagen:
Geltungsbereich
Antrag
Anlagen_Antrag
Zustimmungserklärung
Änderungsantrag zur BV GV 2022 0430

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeinde Wandlitz liegt ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "Heidekraut-Quartier" in der Gemarkung Schönerlinde, Flur 2, Flurstücke 614, 615, 167/1, 168/1, 169/1, 566, 571, 574 und 583 vor.

 

Der Antragsteller verfügt bereits über einen Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan „Wohnpark Mühlenbecker Straße“ (BV-GV/2019-0582), dessen Geltungsbereich eine Teilfläche des nunmehr beantragten Bebauungsplanes ist und erwirkte mit BV-GV/2021-0335 ein - zunächst grundsätzliches - Einverständnis der Gemeinde zur Erweiterung des Plangebietes nach Norden bzw. zur Aufstellung eines weiteren entsprechenden B-Planes.

 

Der vorliegende Antrag soll nunmehr für diese beiden Flächen zusammenfassend in einem neuen Verfahren öffentliches Baurecht - überwiegend für eine Wohnnutzung und die dafür erforderlichen Erschließungsanlagen auf der Grundlage der Baulandrichtlinie der Gemeinde  herstellen.

 

Das Plangebiet befindet sich rdlich der drei größeren Wohnblöcke an der Mühlenbecker Straße (siehe Geltungsbereich) und hat eine Größe von ca. 7,8 ha. In der näheren Umgebung befinden sich neben den erwähnten Geschosswohnbauten auch mehrere Einfamilienhäuser sowie eine Kita.

 

Planungsrechtlich ist das Plangebiet dem Außenbereich zuzuordnen.

 

Im rechtswirksamen Teilflächennutzungsplan (FNP) für die Gemarkung Schönerlinde ist das Plangebiet teils als Wohnbau- sowie im Weiteren als Grün- und Ackerfläche dargestellt. Diese Darstellung wurde in den Entwurf des derzeit noch im Verfahren befindlichen Gesamtflächennutzungsplans der Gemeinde übernommen.

 

Aufgrund der teilweise schon bestehenden Wohnbauflächenausweisung im FNP ist durch den Antragsteller ein  Teilbereich I (Heidekraut-Quartier Süd, ca. 2,2 ha) gebildet worden, für den eine Änderung des FNP entsprechend nicht erforderlich ist und der demzufolge in einem ersten Teilverfahren realisiert werden könnte.

Der Teilbereich II („Heidekraut-Quartier Nord", ca. 5,8 ha, davon ca. 4,4 ha Acker und 1,4 ha Grünland) wäre bei der weiteren Überarbeitung des FNP gemäß B-Planung zu berücksichtigen bzw. anzupassen. 

 

Die Verwaltung bewertet ein neues, zusammenfassendes Bebauungsplanverfahren in dieser Form als notwendig und sehr positiv, um die gesamte Umgebung dem Leitbild gemäß (Schaffung eines attraktiven Wohnstandorts für unterschiedliche Generationen und Zielgruppen unter Berücksichtigung der Infrastruktur und der Landschaft) aufzuwerten.

 

Beschlusshistorie

 

BV-GV/2019-0582 vom 16.05.2019

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Wohnpark Mühlenbecker Straße“

 

BV-GV/2021-0335 vom 27.05.2021

Grundsatzbeschluss zum Bauvorhaben „Heidekraut-Quartier“

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen:    Nein


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Heidekraut-Quartier“ nach § 2 ff. BauGB.
  2. Die Abfrage der Ziele der Gemeinsamen Landesplanung.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.
  4. Eine ggf. verfahrenstechnische Trennung in die Teilbereiche „Heidekraut-Quartier Süd“ und „Heidekraut-Quartier Nord“

 

Zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Grundlagenvertrag unter Anwendung der Richtlinie zur Baulandentwicklung (Folgekostenübernahmer soziale und technische Infrastruktur) und zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten abzuschließen.

 


Anlagen:

 

- Geltungsbereich

- Antrag

- Anlagen zum Antrag

- Zustimmungserklärung

- Änderungsantrag der SPD Fraktion

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (252 KB)    
Anlage 3 2 Antrag (1544 KB)    
Anlage 2 3 Anlagen_Antrag (6013 KB)    
Anlage 4 4 Zustimmungserklärung (379 KB)    
Anlage 5 5 Änderungsantrag zur BV GV 2022 0430 (94 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   27.04.2022 08:02:28   Sophie Seefeldt