Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Der Gemeinde Wandlitz liegt ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "Heidekraut-Quartier" in der Gemarkung Schönerlinde, Flur 2, Flurstücke 614, 615, 167/1, 168/1, 169/1, 566, 571, 574 und 583 vor.
Der Antragsteller verfügt bereits über einen Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan „Wohnpark Mühlenbecker Straße“ (BV-GV/2019-0582), dessen Geltungsbereich eine Teilfläche des nunmehr beantragten Bebauungsplanes ist und erwirkte mit BV-GV/2021-0335 ein - zunächst grundsätzliches - Einverständnis der Gemeinde zur Erweiterung des Plangebietes nach Norden bzw. zur Aufstellung eines weiteren entsprechenden B-Planes.
Der vorliegende Antrag soll nunmehr für diese beiden Flächen zusammenfassend in einem neuen Verfahren öffentliches Baurecht - überwiegend für eine Wohnnutzung und die dafür erforderlichen Erschließungsanlagen – auf der Grundlage der Baulandrichtlinie der Gemeinde herstellen.
Das Plangebiet befindet sich nördlich der drei größeren Wohnblöcke an der Mühlenbecker Straße (siehe Geltungsbereich) und hat eine Größe von ca. 7,8 ha. In der näheren Umgebung befinden sich neben den erwähnten Geschosswohnbauten auch mehrere Einfamilienhäuser sowie eine Kita.
Planungsrechtlich ist das Plangebiet dem Außenbereich zuzuordnen.
Im rechtswirksamen Teilflächennutzungsplan (FNP) für die Gemarkung Schönerlinde ist das Plangebiet teils als Wohnbau- sowie im Weiteren als Grün- und Ackerfläche dargestellt. Diese Darstellung wurde in den Entwurf des derzeit noch im Verfahren befindlichen Gesamtflächennutzungsplans der Gemeinde übernommen.
Aufgrund der teilweise schon bestehenden Wohnbauflächenausweisung im FNP ist durch den Antragsteller ein Teilbereich I („Heidekraut-Quartier Süd“, ca. 2,2 ha) gebildet worden, für den eine Änderung des FNP entsprechend nicht erforderlich ist und der demzufolge in einem ersten Teilverfahren realisiert werden könnte. Der Teilbereich II („Heidekraut-Quartier Nord", ca. 5,8 ha, davon ca. 4,4 ha Acker und 1,4 ha Grünland) wäre bei der weiteren Überarbeitung des FNP gemäß B-Planung zu berücksichtigen bzw. anzupassen.
Die Verwaltung bewertet ein neues, zusammenfassendes Bebauungsplanverfahren in dieser Form als notwendig und sehr positiv, um die gesamte Umgebung dem Leitbild gemäß (Schaffung eines attraktiven Wohnstandorts für unterschiedliche Generationen und Zielgruppen unter Berücksichtigung der Infrastruktur und der Landschaft) aufzuwerten.
Beschlusshistorie
BV-GV/2019-0582 vom 16.05.2019 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Wohnpark Mühlenbecker Straße“
BV-GV/2021-0335 vom 27.05.2021 Grundsatzbeschluss zum Bauvorhaben „Heidekraut-Quartier“
Gesetzliche Grundlagen
§§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Grundlagenvertrag unter Anwendung der Richtlinie zur Baulandentwicklung (Folgekostenübernahme für soziale und technische Infrastruktur) und zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten abzuschließen.
Anlagen:
- Geltungsbereich - Antrag - Anlagen zum Antrag - Zustimmungserklärung - Änderungsantrag der SPD Fraktion
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