Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Bei der Oranienburger Straße handelt es sich entsprechend den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) um eine „Dörfliche Hauptstraße“, die die Verbindung zwischen dem historisch gewachsenen „Alten Dorfkern“ und der Bundesstraße B 273 bildet. Die Oranienburger Straße ist beginnend ab der Straße „Am Hasenberg“ als 30-km/h-Zone ausgewiesen.
Der derzeitige Zustand der Fahrbahn ist als mangelhaft und erneuerungsbedürftig einzuschätzen. Der Asphalt ist schadhaft und uneben. Die Fahrbahnkanten sind überwiegend stark beschädigt. Die Verkehrsinsel im Bereich des Sportplatzes ist teilweise unwirksam, da die Fahrzeuge aufgrund der fehlenden Fahrbahneinfassung auf die unbefestigten Seitenbereiche ausweichen. Bisher existiert im Bereich vom Sportplatz bis zur Straße „Am Hasenberg“ kein ausgebauter Geh- und/oder Radweg. Fußgänger müssen daher bislang die Fahrbahn oder den unbefestigten Seitenbereich nutzen. Die Fahrbahn entwässert in parallel zur Straße führende Gräben. Allerdings ist in Teilbereichen eine ordnungsgemäße Straßenentwässerung aufgrund der ungleichmäßigen Gefälleverhältnisse und Unebenheiten des Asphaltbelags nicht gegeben. Die vorhandenen befestigten und unbefestigten Zufahrten queren die vorhandenen Entwässerungsgräben und sind teils als Damm, teils als Brücke ausgeführt. Schadhafte Betonrohre unter den Zufahrten verbinden die einzelnen Grabenabschnitte. In Höhe des Sportplatzes existieren Parkflächen in Senkrechtaufstellung auf einer sandgeschlämmten Decke. Zwischen den vorhandenen Parkflächen befindet sich eine Vielzahl von Linden, die nach Möglichkeit erhalten bleiben sollen.
Die Oranienburger Straße verfügt zwischen dem Sportplatz und der Straße „Am Hasenberg“ über eine teilweise vorhandenene Beleuchtungsanlage. Diese besteht aus Holz- und Betonmasten mit insgesamt drei einzelnen Mastansatzleuchten. Die Leuchten sind oberirdisch miteinander verkabelt. Weder die Lichtpunktabstände noch die Beleuchtungsstärke entsprechen dem technischen Regelwerk.. Die Masten weisen aufgrund ihres Alters und der offenen Bauform erhebliche Verschleißerscheinungen wie Risse oder Fäulnisse auf. Die Standfestigkeit ist für weitere Jahre nicht mehr gewährleistet.
Am 09.07.2009 hat die Gemeindevertretung mit dem Beschluss BV-GV/2009-0096 die Vorplanung bzgl. des Bauvorhabens in der Oranienburger Straße mit den folgenden wesentlichen Parametern bestätigt und die weitere Planung beschlossen.
Die seinerzeit beschlossene Weiterplanung des Vorhabens musste in der Folgezeit bis 2019 aus verschiedenen Gründen zurückgestellt werden.
Die nunmehr vorliegende, auf der Grundlage der Vorplanung erarbeitete Entwurfsplanung berücksichtigt den Straßenausbau beginnend am Ortsausgang in Höhe der Straße „Am Hasenberg“ bis zum Anschluss an den bereits ausgebauten östlichen Abschnitt (Himmelpfortvariante) der Oranienburger Straße.
Der geplante Bauabschnitt umfasst eine Länge von ca. 410 m. Die Fahrbahn soll mit einer Regelbreite von 6,0 m in Asphaltbauweise hergestellt werden. Diese Ausbaubreite gewährleistet u.a. den Begegnungsverkehr eines Lkw mit einem Bus und stellt somit die uneingeschränkte Befahrbarkeit durch die, die Oranienburger Straße nutzenden, Buslinien der Barnimer Busgesellschaft sicher.
Im Bereich des Sportplatzes sollen 28 Parkplätze in Längsaufstellung errichtet werden. Um den dörflichen Charakter der Oranienburger Straße zu unterstreichen, berücksichtigt die vorliegende Planung eine Parkplatzbefestigung mit Granitgroßsteinpflaster.
Auf der südlichen Seite ist unmittelbar an die Fahrbahn bzw. die Längsparkflächen anschließend die Anlage eines Gehweges geplant. Die Befestigung soll mit Betonsteinpflaster, mit Natursteinvorsatz, vorgenommen werden. Die Gehwegbreiten (Gehbahn einschließlich Sicherheitsstreifen) variieren je nach Flächenverfügbarkeit zwischen 2,25 m und 3,25 m. So ist im Bereich der Längsstellplätze zum Schutz des Baumbestandes eine Gehwegbreite von 2,25 m (1,50 m + 0,75 m Sicherheitsstreifen) vorgesehen.
Zur Verkehrsberuhigung und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für den in der 30 km/h-Zone auf der Fahrbahn fahrenden Radverkehr sind im Bereich der Einmündung der Straße „Am Hasenberg“ sowie auf Höhe der Haus-Nr. 22/23 Fahrbahneinengungen eingeplant worden.
Mit der in dem Abschnitt von Haus-Nr. 22/23 bis zur Straße „Am Hasenberg“ geplanten Ausbaubreite des Gehweges von 3,25 m wird die verkehrsrechtliche Zulässigkeit eines Benutzungsrechts für den Radverkehr im Zweirichtungsverkehr auf dem südlich gelegenen Gehweg sichergestellt. Die Radfahrerinnen und Radfahrer sollen zukünftig durch die Nutzung der Querungsstelle im Bereich der Einengung auf Höhe der Haus-Nr. 22/23 die Möglichkeit erhalten, die Fahrbahn verkehrssicher zu queren und auf den südlich angelegten Gehweg zu gelangen. Mit der gewählten Gestaltungsvariante können die dann in Richtung B273 Radfahrenden und insbesondere die Schülerinnen und Schüler, wenn sie die Fahrbahn im Mischverkehr nicht nutzen möchten, über den innerörtlichen südlichen Gehweg und weiter die außerörtlich bituminös befestigte Nebenanlage der Oranienburger Straße bis zum Radwegenetz an der B273 gelangen.
Das vorhandene Grabensystem, welches historisch bedingt im Wesentlichen der Gebietsentwässerung dient, soll auch zukünftig für die Straßenentwässerung der Oranienburger Straße genutzt werden. Demgemäß ist es vorgesehen, im Rahmen der Straßenbaumaßnahme das Entwässerungssystem zu ertüchtigen und die, die Fahrbahn der Oranienburger Straße und die Einmündungen, bereits querenden Rohrdurchlässe zum Wandlitzsee sowie die Durchlässe unterhalb der Grundstückszufahrten zu erneuern bzw. umzugestalten.
Die Grundstückszufahrten sollen mit Betonsteinpflaster befestigt werden.
Im Rahmen der geplanten Straßenbaumaßnahme ist die Erneuerung einer Gehwegbeleuchtung vorgesehen. Die vorliegende Beleuchtungsplanung sieht die Aufstellung von 14 Leuchten auf der Südseite der Oranienburger Straße entlang des Gehweges vor. Zum Einsatz kommen sollen LED-Leuchten vom, im Ortsteil Wandlitz üblichen und in den einmündenen Straßen bereits vorhandenen, Typ „Wandlitz“ in der Farbe Moosgrün. Die Lichtpunkthöhe beträgt ca. 4,50 m. Der Leuchtenabstand beläuft sich auf i.M. etwa 29 m.
Auf der Grundlage der Kostenberechnung aus der Entwurfsplanung ergeben sich unter der Berücksichtigung der genannten Ausbauparameter und der pandemiebedingten Baupreisentwicklungen für das Straßenbauvorhaben einschließlich der Errichtung eine Gehwegbeleuchtung Investitionskosten in Höhe von ca. 980 T€ (derzeit veranschlagt 935 T€). Nicht berücksichtigt sind die erheblichen Schwankungen der Baustoffpreise, die sich zurzeit aufgrund der Kriegsereignisse in der Ukraine und der in der Folge verhängten weltweiten Sanktionen gegen Russland ergeben haben. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Baustoffpreise in den nächsten Monaten bis zur Ausschreibung und Vergabe der geplanten Bauleistungen auf einem annehmbaren Niveau stabilisieren werden.
Es ist vorgesehen, in Vorbereitung auf den vor der Ausschreibung der Bauleistungen noch zu fassenden Ausbaubeschluss eine Fortschreibung der Kalkulation der Investitionskosten vorzunehmen, um die dann aktuelle Kostenberechnung in die abschließende Entscheidungsfindung der Gemeindevertretung über die Realisierung des Bauvorhabens mit einfließen zu lassen.
Das Bauvorhaben ist nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) grundsätzlich zuwendungsfähig. Demgemäß wurde durch die Bauverwaltung ein Antrag auf die Bereitstellung von Fördermitteln gestellt. Die Fördermittelstelle des Landesbetriebes Straßenwesen hat mitgeteilt, dass das Vorhaben für die Jahre 2022 / 2023 in der Bedarfsliste des Förderprogramms des Landes Brandenburg als vordringlich eingeplant wurde. Nach derzeitigem Kenntnisstand können für das geplante Vorhaben Fördermittel in Höhe von 307.000 € bereitgestellt werden.
Im beitragrechtlichen Sinne handelt es sich bei der Oranienburger Straße um eine Haupterschließungsstraße. Es liegt eine straßenausbaubeitragsfähige Maßnahme vor. Die Straßenausbaubeiträge wurden abgeschafft, eine Erstattung erfolgt über das Land. Die Kostenersatzpflicht gemäß der Grundstückszufahrtensatzung (GZS) für die Herstellung der Zufahrten bleibt davon unberührt.
Der jeweils auf die Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer umzulegende Kostenaufwand für die Herstellung einer Regelzufahrt (3 m Breite an der Grundstücksgrenze mit einer Aufweitung von 5 m Breite am Fahrbahnrand) beträgt aufgrund der vergleichsweise sehr großen Zufahrtslängen nach der vorliegenden Kostenkalkulation ca. 2.600 €.
Es ist im weiteren Planungsablauf beabsichtigt, das Bauvorhaben auf einer Einwohnerversammlung vorzustellen. Auf dieser soll über den geplanten Ausbauumfang und den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert werden.
Beschlusshistorie:
BV-GV/2009-0096 BV-HA/2012-0247 BA-A1/2021-0092 BA-A1/2021-0093
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKverf) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Grundstückszufahrtensatzung – GSZ der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Weiterführung der Planung für den Straßenbau einschließlich der Errichtung einer Gehwegbeleuchtung unter Zugrundelegung der seinerzeit beschlossenen Vorplanung aus dem Jahr 2009, konkretisiert nach der vorliegenden Entwurfsplanung.
Die Planauszüge zum vorliegenden Planentwurf für den Straßenbau einschließlich Beleuchtung sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt. Die Unterlagen der Verkehrsanlagenplanung und der Beleuchtungsplanung werden zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vorgelegt. Im Übrigen sind die Lagepläne und Regelquerschnitte im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Straßenbau Oranienburger Straße“ eingestellt. Anlagen:
Anlage 1 Auszug_Übersichtslageplan Anlage 2 Planauszug 1 Lageplan 1 Anlage 3 Planauszug 2 Lageplan 1 Anlage 4 Planauszug 1 Lageplan 2 Anlage 5 Planauszug 2 Lageplan 2 Anlage 6 Planauszug Regelquerschnitt 1 Anlage 7 Planauszug Regelquerschnitt 2
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