Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2021-0418  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion SPD und Freie Bürgergemeinschaft Wandlitz Beschluss zur Nachnutzung der Altdeponie Schönerlinde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
SPD und Freie Bürgergemeinschaft Wandlitz
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 24.01.2022
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm
    HB AL
   TB_Tiefbau
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Anhörung
10.01.2022 
(Sonder-) Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
11.01.2022 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
13.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.01.2022 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.02.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Deponie Schönerlinde Möglichkeiten d. Nachnutzung
20211220131155

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Im September 2021 ist der Ortsbeirat Schönerlinde auf die Barnimer Energiegesellschaft mbH zugegangen und hat eine Anfrage zur Nutzung der Deponie Schönerlinde als Photovoltaik Standort gestellt. Im Ergebnis der Prüfung ist die Deponie für eine Photovoltaiknutzung prädestiniert. Es kann hierdurch eine städtebaulich und landwirtschaftlich unbrauchbare Fläche einer nachhaltigen Nutzung im Sinne der Energiewende und der Bekämpfung des Klimawandels zugeführt werden. In Kooperation mit einem regionalen Unternehmen als Vorhabenträger soll die Fläche verpachtet und entwickelt werden. Parallel soll gemeinsam mit der BEG ein Bildungskonzept zum Thema Ver- und Entsorgung im ländlichen Raum ggf. in Form eines Lehrpfades umgesetzt werden.

 

Um Baurecht zu schaffen, muss im weiteren Verlauf ein Planverfahren zur Erstellung eines Bebauungsplans in Verbindung mit einer Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet werden. Aufgrund der Übernahme der Kosten für die Planung, Errichtung und den Betrieb der Photovoltaikanlagen durch den Vorhabenträger profitiert die Gemeinde Wandlitz durch Pachteinnahmen von diesem Projekt. Zudem übernimmt der Vorhabenträger die Pflichten zur Sicherung und Pflege der Flächen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen um

 

  1. die Altdeponie in Schönerlinde zu einem Standort der Erzeugung von erneuerbaren Energien zu entwickeln.

 

  1.      Entwicklung eines Bildungskonzeptes, wie bspw. Ver- und Entsorgung       im ländlichen Raum und über Industriegeschichte durch die BEG,                                  umzusetzen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan und die damit verbundenen Änderungen des Flächennutzungsplanes vorzubereiten.

 

 

Als ein erster Schritt ist bis zur Gemeindevertretersitzung am 17. März 2022 ein Pacht- und Gestaltungsvertrag zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Anlagen:

 

Deponie Schönerlinde Möglichkeit der Nachnutzung

Originalantrag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Deponie Schönerlinde Möglichkeiten d. Nachnutzung (657 KB)    
Anlage 2 2 20211220131155 (71 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   11.02.2022 11:02:41   Laura Hennig