Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2021-0411  

 
 
Betreff: Pandemie- und krankheitsbedingte Teilschließung einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Wandlitz: Anpassung der Elternbeiträge für den Monat Dezember 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:B
Der Bürgermeister
Federführend:B_Bildungsamt Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde zur Kenntnis
03.01.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
10.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.01.2022 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.02.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

Durch die andauernde Corona-Pandemie kommt es zu Einschränkungen im Kita- und Schulbetrieb. Die Ausbreitung des Coronavirus verursacht große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren und können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen. Gleiches gilt, wenn Kinder, aufgrund einer sie betreffenden Absonderung, die Einrichtungen nicht besuchen können, obwohl diese geöffnet sind.

Die betroffenen Eltern haben einen Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

 

In das Infektionsschutzgesetz ist auf Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen, Kitas und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zur Eindämmung der gegenwärtigen Pandemie aufgenommen worden. Die Vorschrift des § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz gewährt erwerbstätigen Personen, die ihr Kind selbst beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen, aufgrund einer behördlichen Schließung oder eines Betretungsverbots der Betreuungseinrichtungen (z.B. Kita, Schule oder Einrichtung für Menschen mit Behinderungen) oder einer das Kind persönlich betreffenden Absonderung und deshalb einen Verdienstausfall erleiden, einen Entschädigungsanspruch. Bei gemeinsamer Betreuung erhalten Eltern eine Entschädigung für bis zu zehn Wochen Verdienstausfall, bei alleiniger Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege bis zu 20 Wochen.

Ein Anspruch gem. § 56 Absatz 1a IfSG besteht für erwerbstätige Personen auch dann, wenn von der zuständigen Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden, oder die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben wird. Dies ist aktuell der Fall im Land Brandenburg: Die Präsenzpflicht ist seit dem 30.11.2021 aufgehoben und der Beginn der Weihnachtsferien ist auf den 20.12.2021 vorgezogen.

Ein Kind gilt als betreuungsbedürftig, wenn es das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder wenn es sich um ein Kind mit Behinderungen handelt, das auf Hilfe angewiesen ist.

Teilschließung der Kindertageseinrichtung „Spatzennest“, OT Klosterfelde (hier Hort):

 

Seit Mitte November 2021 ist ein hoher Krankenstand in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Wandlitz festzustellen. Dieser krankheits- und coronabedingte Ausfall unserer Erzieher/innen führte dazu, dass die Verwaltung regelnde Maßnahmen erlassen musste. Hierbei wurden die Versetzung von Erzieher/innen aus anderen kommunalen Einrichtungen, die Einschränkung von Öffnungszeiten, die Unterstützung durch die Grundschule, die Betreuung durch Lehrkräfte, die Aufsicht durch Unterstützungskräfte, und ausnahmsweise die Betreuung durch Verwaltungsmitarbeiter umgesetzt. Der Versuch, Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen anzuwerben, blieb erfolglos. Leider haben die oben genannten Maßnahmen nicht dazu geführt, die Betreuung von 147 Hortkinder der Grundschule Klosterfelde zu gewährleisten, sodass die Schließung des Hortes angeordnet werden musste.
 

Die Kindertageseinrichtung (Krippe und Kindergarten) blieb davon unberührt.

 

Die notwendige Schließung der Horteinrichtung wurde mit dem Landkreis Barnim sowie dem MBJS abgestimmt. Von Mittwoch, den 08.12.2021 bis Freitag, den 17.12.2021 dauerte die Schliung der Einrichtung an. Ab Montag, den 20.12.2021 bis Mittwoch, den 22.12.2021 konnte die Hortbetreuung im Rahmen der vorgezogenen Weihnachtsferien sichergestellt werden.

 

Da die Gemeinde Wandlitz als zuständige Behörde die Teilschließung (Schließung des Hortes in Klosterfelde) angeordnet hat, beabsichtigt sie, den Eltern der Hortkinder den Elternbeitrag für den Monat Dezember 2021 zu 50 % zu erstatten. Nach erfolgtem Beschluss der Gemeindevertretung wird eine Rückerstattung der bereits gezahlten Elternbeiträge erfolgen.

 

r die Gemeinde Wandlitz bedeutet die Erstattung Einnahmeverluste in Höhe von 3.819,01 €.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 28 Kommunalverfassung

§§ 1, 17 KitaG

Satzung der Gemeinde Wandlitz für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungs-leistungen in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Wandlitz und zur Erhebung von Elternbeiträgen als Gebühren (Kita-Satzung- KitaS)

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

- 3.819,01 €

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt eine 50%ige Erstattung r die im Dezember 2021 gezahlten Elternbeiträge r die Hortkinder der Kita „Spatzennest“ Klosterfelde und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Beträge den berechtigten Eltern zurückzuerstatten.

 

 


Anlagen:

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   20.12.2021 15:41:09   Sascha Braun