Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung lagen vier Anträge auf Errichtung von doppelseitigen, beleuchteten Werbeanlagen auf Monofuß für die Grundstücke der Gemarkung Basdorf, Prenzlauer Straße 118, 130 c und 88c zur Beurteilung vor.
Nach bereits im März 2020 erfolgter Rücksprache mit dem Ortsvorsteher Herrn Liebehenschel und telefonischer Abstimmung mit dem Ortbeirat wurde mehrheitlich entschieden, die Anträge abzulehnen.
Die entsprechende gemeindliche Stellungnahme wurde wie folgt begründet: „Die geplanten großflächigen Werbeanlagen haben eine Ansichtsfläche von je 10,64 m² (doppelseitig und beleuchtet) und eine Gesamthöhe einschl. Beleuchtung von 5,42 m. Dies fügt sich nach der Art der baulichen Nutzung nicht in die prägende Umgebung von Wohngebäuden sowie vereinzelten landwirtschaftlichen Hofstellen ein. Für das Maß der baulichen Nutzung gibt es keine Vorbilder in der maßgeblichen Umgebung als Fremdwerbung. Weiterhin ist von einer Häufung von Großflächenwerbung auszugehen, da auf einem Abschnitt von ca. 1,7 km vier solchen Anlagen geplant sind. Auf Grund der ständig wechselnden Werbung kann man von einer optisch störenden Wirkung oder Aufdringlichkeit auf benachbarte Wohnbebauungen ausgehen. Da keine konkreten Betriebszeiten der Werbeanlagen angegeben sind, ist von einem Dauerbetrieb auszugehen. Die beantragten Werbeanlagen verunstalten das Straßen- und Ortsbild des Dorfbereiches von Basdorf. Außerdem wird befürchtet, dass sie Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet wird.“
Nach Anhörung des Bauherren bzw. dessen Rechtsanwalt durch das Bauordnungsamt wurde die Verwaltung mit Schreiben vom 21.04.2021 erneut am Verfahren beteiligt.
Das Bauordnungsamt teilte mit, dass das Areal, in dem die geplanten Werbeanlagen errichtet werden sollen, einem Mischgebiet gleichkommt und diese Werbeanlagen folglich grundsätzlich zulässig sind. Nach Aussage des Bauordnungsamtes lassen sich solche großflächigen Werbeanlagen nur durch eine entsprechende Satzung verhindern, welche die Schutzwürdigkeit des betreffenden Areals eindeutig begründen können müsste. Nach erster Einschätzung des Bauordnungsamtes dürfte dieses entlang der L 100 jedoch schwer nachzuweisen sein.
Daraufhin wurden in Abstimmung aller Beteiligten Standorte abgestimmt, denen zugestimmt werden könnte: nördlicher Standort 1: Prenzlauer Str. 130 c, Autohandel, südlicher Standort 2: Prenzlauer Str. 88c, neben der Trödelhalle.
Im Gegenzug zur Zustimmung sollten die Anträge für die beiden weiteren geplanten Werbeanlagen Standort 3 und 4 im alten historischen Ortskern zurückgezogen werden, um somit eine Häufung dieser Anlagen zu vermeiden.
Dieser Vorschlag wurde vom Antragsteller mit anwaltlichem Schreiben vom 19.10.2021 befürwortet.
Auf Grund dieser Umstände sollte den zwei Anträgen für den Standort 1 (Prenzlauer Str. 130 c) und den Standort 2 (Prenzlauer Str. 88 c) das gemeindliche Einvernehmen nach BauGB § 36 erteilt werden.
Hinweis: Der Gemeindeverwaltung liegt keine Einwilligungserklärung zur Verwendung personenbezogenen Daten vor.
Gesetzliche Grundlagen
29 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung (KVerfG) § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung zweier Werbeanlagen, an der Prenzlauer Str. 130 c (Standort 1) und der Prenzlauer Str. 88 c (Standort 2) in Basdorf, zu erteilen.
Anlagen:
Übersichtskarte Werbeanlage
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