Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2021-0141  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan Gewerbegebiet "Am Sandweg"
in der Gemarkung Basdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:HB 23
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:B 6340 045/21
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
04.01.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
11.01.2022 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
24.01.2022 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Anlagen:
Kartenauszug mit B-Plan
BA_Außenanlagenplan_35a
Antrag

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes „Gewerbegebiet Basdorf Am Sandweg“.

 

Der Antragsteller beabsichtigt den Anbau eines Bürogebäudes und den Umbau eines Ausstellungs- und Büro/Sozialgebäudes, die Errichtung einer Stellplatzanlage und Anbringung von Werbeanlagen.

 

Der Bebauungsplan legt eine GRZ von 0,8 fest.

 

Der Antragsteller erhielt bereits mit Beschluss der Gemeindevertretersitzung Basdorf am 03.07.2002 die Zustimmung zu einer geringfügigen Überschreitung der zulässigen GRZ um 0,06. Durch die nunmehr geplanten Baumaßnahmen würde dies eine erneute Überschreitung um 0,035 auf eine insgesamte GRZ von 0,895 bedeuten.

 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung wäre eine Zustimmung zu der beantragen Befreiung im Verhältnis zur Grundstücksfläche mit über 3,8ha städtebaulich vertretbar.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplanverfahren zur Erweiterung des Betriebes des Antragstellers südlich seines Betriebsgeländes im Mai 2019 gefasst wurde, der zukünftige Erweiterungen im derzeitigen Planbereich erübrigen würde.  

 

Die Einwilligungserklärung zur Verwendung personenbezogenen Daten liegt in der Gemeindeverwaltung vor.

 

Beschlusshistorie

 

B“ 42/2002-06

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§31 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung (KVerfG)

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen:      Nein


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt, die Gleise zu erhalten und nicht als Grünfläche auszuweisen und eine entsprechende Neuberechnung der GRZ der Gemeindevertretung vorzulegen.

 


Anlagen:

 

Kartenauszug mit B-Plan

Außenanlagenplan

Befreiungsantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kartenauszug mit B-Plan (1156 KB)    
Anlage 2 2 BA_Außenanlagenplan_35a (509 KB)    
Anlage 3 3 Antrag (102 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   31.01.2022 19:40:58   Stephanie Kowallik