Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes „Gewerbegebiet Basdorf – Am Sandweg“.
Der Antragsteller beabsichtigt den Anbau eines Bürogebäudes und den Umbau eines Ausstellungs- und Büro/Sozialgebäudes, die Errichtung einer Stellplatzanlage und Anbringung von Werbeanlagen.
Der Bebauungsplan legt eine GRZ von 0,8 fest.
Der Antragsteller erhielt bereits mit Beschluss der Gemeindevertretersitzung Basdorf am 03.07.2002 die Zustimmung zu einer geringfügigen Überschreitung der zulässigen GRZ um 0,06. Durch die nunmehr geplanten Baumaßnahmen würde dies eine erneute Überschreitung um 0,035 auf eine insgesamte GRZ von 0,895 bedeuten.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung wäre eine Zustimmung zu der beantragen Befreiung im Verhältnis zur Grundstücksfläche mit über 3,8ha städtebaulich vertretbar. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplanverfahren zur Erweiterung des Betriebes des Antragstellers südlich seines Betriebsgeländes im Mai 2019 gefasst wurde, der zukünftige Erweiterungen im derzeitigen Planbereich erübrigen würde.
Die Einwilligungserklärung zur Verwendung personenbezogenen Daten liegt in der Gemeindeverwaltung vor.
Beschlusshistorie
„B“ 42/2002-06
Gesetzliche Grundlagen
§31 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung (KVerfG) § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, die Gleise zu erhalten und nicht als Grünfläche auszuweisen und eine entsprechende Neuberechnung der GRZ der Gemeindevertretung vorzulegen.
Anlagen:
Kartenauszug mit B-Plan Außenanlagenplan Befreiungsantrag
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |