Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Antennenträgers (Höhe 43,20 m) mit Outdoortechnik, auf dem Grundstück in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Stolzenhagen, Flur 2, Flurstück 630 im Bereich des Rehmater Weg vor.
Das Vorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich. Der Antennenträger dient der Telekommunikationsdienstleistung, demnach handelt es sich um ein nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiertes und zulässiges Vorhaben im Außenbereich.
Für das Vorhaben wurde seitens des Vorhabenträgers ein Antrag auf Eintragung einer Baulast für die Nutzung des gemeindlichen Grundstückes gestellt. Am 07.12.2021 wurde die Baulastübernahme zur Sicherung einer Abstandsfläche, des erforderlichen Geh-, Fahr- und Leitungsrecht und einer Feuerwehrzufahrt eingetragen. Das Vorhaben ist somit gesichert erschlossen und durch die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 planungsrechtlich zulässig. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 35 BauGB § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag Errichtung eines Antennenträgers (Höhe 43,20m) mit Outdoortechnik in der Gemarkung Stolzenhagen Flur 2 Flurstück 630, zur Kenntnis. Anlagen:
Lageplan Übersichtsplan Bauliche Anlage
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