Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Durch den Landkreis Barnim wurde der Kindertagesstättenbedarfs- und Schulentwicklungsplan für den Planungszeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2027 (Schuljahre 2022/2023 bis 2026/2027) erstellt. Anfang November 2021 wurde dieser veröffentlicht.
Der Landkreis Barnim beabsichtigt gemäß § 12 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz (KitaG) und § 102 Abs. 4 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) das Benehmen mit den Gemeinden und Ämtern herzustellen. Hierzu ist die Gemeinde Wandlitz aufgefordert bis zum 21.12.2021 die Stellungnahme abzugeben.
Der Kindertagesstättenbedarfs- und Schulentwicklungsplan ist inhaltlich in drei Bänden gegliedert: Band 1: Stand der Bildungssituation im Landkreis Barnim und Maßnahmen zur Verbesserung dieser sowie Angaben zur Anzahl der in der Kindertagesbetreuung zu betreuenden Kinder und zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler,
Band 2: Planung der notwendigen Plätze zur Sicherung der bedarfsgerechten Bildung und Erziehung in der Kindertagesbetreuungseinrichtungen und zur Sicherstellung der Beschulung aller Kinder,
Band 3: Darstellung aller im Landkreis vorhandenen Kindertagesstätten und Schulen mit einem Kurzportrait.
Im Rahmen des Verfahrens der Anhörung und Benehmensherstellung werden die eingehenden Stellungnahmen, notwendige Ergänzungen und Änderungen im Band 4 zusammengefasst.
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt, folgende Inhalte in die Stellungnahme an den Landkreis Barnim aufzunehmen:
Kindertagesstätten
Bei der Datenerhebung durch den Landkreis Barnim und den laufenden Betriebserlaubnisverfahren der Gemeinde Wandlitz ist es zu zeitlichen Überschneidungen gekommen. Beispielsweise beim Hort im Ortsteil Wandlitz. Hier ist die Betriebserlaubnis des MBJS zum 31.07.2021 ausgelaufen und das Betriebserlaubnisverfahren, welches mehrere Monate andauerte, wurde im September 2021 abgeschlossen. Aktuell wurde durch das MBJS dem Hort Wandlitz eine neue Kapazität ab dem 01.08.2021 für 430 Hortkinder genehmigt. Daher ist es notwendig, in der Stellungnahme die Kapazitäten der zu betreuenden Kindern in den Einrichtungen zu korrigieren.
Weiterhin ist festzustellen, dass der Landkreis Barnim den Bedarf an weiteren Kitaplätzen bestätigt hat: „Bis zum Jahr 2027 ist eine Kapazitätserhöhung erforderlich. Die dazu notwendige Planung ist mit dem Jugendamt abzustimmen. Gemäß § 16 Abs. 3 KitaG sind die Grundstücke und Gebäude zur Kapazitätserhöhung durch die Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde Wandlitz muss bis zum Jahr 2027 eine Kapazität von zusätzlich 234 Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortplätzen aufweisen. Die erforderlichen Kapazitäten ergeben sich aufgrund der bestehenden Prognosen. Die weiteren Prognosen gehen davon aus, dass ab 2027 voraussichtlich die Anzahl der Kinder im Landkreis Barnim weiter steigen werden. Da gegenwärtig keine abweichenden Tendenzen festgestellt werden können, empfiehlt es sich, bei der Schaffung von neuen Plätzen zukunftsorientiert vorzugehen. Deshalb sollten vorhandene Gebäude ertüchtigt oder Neubauten flexibel gestaltet werden. Für die Entscheidung sollten perspektivische Nachnutzungsoptionen berücksichtigt werden. Der Umfang der Kapazitätserhöhung ist abhängig von der Inanspruchnahme der Kindertagespflege.“
Die Prognosen der Gemeinde Wandlitz liegen zum Stichtag 31.12.2019 sowie zur Datenerhebung in 2021 höher als die Zahlen des Landkreises Barnim. Aus diesem Grund geht die Gemeinde Wandlitz von einem deutlich höheren Bedarf an Betreuungsplätzen aus.
Da die Bereitstellung von ausreichenden Betreuungsplätzen in der Verantwortung der Kommunen liegt, bestätigt der Landkreis Barnim im Kindertagesstättenbedarfsplan nur den Handlungsbedarf, jedoch nicht die Anzahl von möglichen Kindertagesstätten oder Betreuungsplätzen.
Der Landkreis erklärt dazu, dass der Kindertagesstättenbedarfsplan des Landkreises Barnim keine Fortschreibung ist, sondern der IST-Stand aufgenommen wird und mit den Prognosen verglichen wird. Aus diesem Grund werden die neuen Bauvorhaben zur Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen für Krippen- und Kindergartenkinder erst nach Fertigstellung und Betriebsaufnahme in den neuen Kindertagesstättenbedarfsplan des Landkreises Barnim oder in den jährlichen Zwischenbericht aufgenommen.
Grundschule
Der Landkreis Barnim hat auch hier den Zuwachs in der Altersklasse Grundschulalter bestätigt:
„Es ist zu erkennen, dass der erwartete Bedarf die zur Verfügung stehenden Gesamtkapazitäten der öffentlichen Schulen überschreitet. In Anbetracht der erwarteten weiteren Entwicklung ist die Schaffung weiterer Kapazitäten erforderlich.“ „Für die auf den Planungszeitraum folgenden Jahre ist ein weiterer Anstieg des Schulplatzbedarfs in der Primarstufe zu erwarten, sofern die Annahmen der Modellrechnung zur Bevölkerungs-entwicklung eintreffen oder übertroffen werden.“
Dennoch geht die Gemeinde Wandlitz anhand des eigenen Zahlenmaterials von höheren Zahlen aus (siehe auch hier Fortschreibung SEP Stichtag 31.12.2019 und Datenerhebung in 2021). Auf Grund dieser Prognosen hat die Gemeinde Wandlitz die Erweiterung der Grundschule Wandlitz, den Neubau einer vierten Grundschule im Ortsteil Schönwalde und die mögliche Erweiterung der Grundschule Klosterfelde als notwendige Maßnahmen festgelegt. Im Schulentwicklungsplan des Landkreises Barnim sind weder der Neubau noch eine Erweiterung aufgenommen.
Hier ist ebenfalls zu erwähnen, dass der Landkreis Barnim in seinem Schulentwicklungsplan nicht die zukünftigen Schulbauprojekte berücksichtigt, d.h. die Aufnahme der Neubauten, hier u.a. die Errichtung der vierten Grundschule in Schönwalde, erfolgt erst im nächsten Schulentwicklungsplan und wird ggf. im jährlichen Zwischenbericht des Landkreises Barnim benannt.
Oberschule
Der Landkreis Barnim bestätigt den Bedarf an weiteren Schulplätzen in der Sekundarstufe I im Planungsbereich II:
„Es ist zu erkennen, dass der erwartete Schulplatzbedarf die regulär zur Verfügung stehenden Kapazitäten im gesamten Planungszeitraum deutlich übersteigt. Zum Ende des Planungszeitraumes wird ein ungedeckter Bedarf von bis zu 6 Zügen erwartet. Entsprechend werden alle Schulen im Planungszeitraum ihre Kapazitäten voll ausschöpfen und gegebenenfalls auch überschreiten. Hierzu sind Abstimmungen zwischen Schulträgern und Schulen erforderlich, um die notwendigen Maßnahmen zur Absicherung des Schulplatz-bedarfes einzuleiten.
ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN
Im Planungszeitraum ist eine deutliche Steigerung des Bedarfs an Schulplätzen zu erwarten, welcher die aktuell zur Verfügung stehenden Schulkapazitäten bereits jetzt übersteigt. Zur Sicherstellung der Beschulung ist in allen Schulformen die kurzfristige Breitstellung von zusätzlichen Kapazitäten erforderlich. Langfristig ist die Schullandschaft bedarfsgerecht auszubauen. Diese Entwicklung ist in allen Städten und Gemeinden des Planungsbereichs in unterschiedlicher Ausprägung zu erwarten. Die Ausweisung von 3 Siedlungsachsen im Landesentwicklungs-plan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg wird eine weitere deutliche Zunahme der Bevölkerung und somit auch des Schulplatzbedarfes befördern. Die Schaffung von weiteren Schulkapazitäten ist daher in allen Schulformen erforderlich.“
Die Gemeinde Wandlitz stellt weiterhin fest, dass die fehlenden Schulplätze nur durch einen Neubau einer vier- bis fünfzügigen Schule in Sek I gewährleistet werden kann. Der Landkreis Barnim hat sich hierzu weder zum neuen Standort noch zur Schulform für die weiterführende Schule positioniert.
Nach Neubau einer weiterführenden Schule in der Gemeinde Wandlitz sollen die Schüler der jetzigen Oberschule Klosterfelde am neuen (Landkreis-)Standort beschult werden. Die Gemeinde Wandlitz benötigt die damit frei werdenen Räume in Klosterfelde zur Erweiterung der Grundschule Klosterfelde.
Anlässlich dieser Thematik fand am 02.12.2021 die Runde mit allen Hauptverwaltungsbeamten (HVB) des Landkreises Barnim statt. Alle HVBs haben folgende Kritikpunkte benannt, welche der vorliegenden Beschlussvorlage ergänzend zugefügt werden:
1. Die Systematik der Prognose der Einwohnerzahlen durch den Landkreis Barnim wird kritisch betrachtet und es wird um Anpassung der Systematik gebeten (Stichworte: Einbeziehung von geplanten Baugebieten, Verschiebung der Stichtagserhebung auf den 30.06. zur Ermittlung des Versorgungsgrades)
2. Es ist festzuhalten, dass die Schülerzahlen sowie die Zügigkeit entsprechend dem Zahlenmaterial der Gemeinden angepasst werden müssen. Die Prognosen der meisten Gemeinden liegen über den Prognosen des Landkreises Barnim. Die Gemeinden des Niederbarnims schätzen die Bedarf an weiterführenden Schulkapazitäten außer Gymnasium wie folgt ein: Bernau 6 Züge, Wandlitz 6 Züge (inkl. Übernahme der OS Klosterfelde, Biesenthal 2 Züge).
3. Die Planungs- und Bauphase von KITAs und Schulen dauert oft mehrere Jahre. Der Betrachtungszeitraum sollte deshalb auf zehn Jahre erweitert werden, um dem tatsächlichen Bedarf in Zukunft Rechnung zu tragen.
Fazit:
Die Gemeinde Wandlitz wird den Bedarf im Krippen- und Kindergartenbereich sowie in der Primar- und Sek I-Stufe, wie oben genannt, noch einmal deutlich benennen.
Sollte der Gemeindevertretung Wandlitz wesentliche Punkte fehlen, so können weitere Ergänzungen bzw. Punkte benannt werden. Diese werden dann der Stellungnahme an den Landkreis Barnim hinzugefügt.
Die Endfassung der Stellungnahme, welche bis zum 21.12.2021 dem Landkreis Barnim übermittelt werden muss, wird den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zur Kenntnis gegeben.
Beschlusshistorie:
- Beschluss BV-GV/2016-0293: Prüfung zur Errichtung einer Gesamtschule in der Gemeinde Wandlitz - Beschluss BV-GV/2020-0193: Fortführung des gemeinsamen Vorhabens „Errichtung einer Gesamtschule in der Gemeinde Wandlitz“ - Beschluss BV-GV/2021-0323: Beauftragung des Bürgermeisters für die Fortführung des Vorhabens "Weiterführende Schule" in der Gemeinde Wandlitz
Gesetzliche Grundlagen:
Kindertagesstättengesetz (KitaG) Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG) Brandenburgische Kommunalverfassung Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz stimmt den Inhalten der Stellungnahme zum Kindertagesstättenbedarfs- und Schulentwicklungsplan 2022/2023 bis 2026/2027 des Landkreises Barnim zu. Anlagen:
Link Kindertagesstättenbedarfs- und Schulentwicklungsplan 2022/2023 bis 2026/2027: www.barnim.de/KSP |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||