Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2021-0399  

 
 
Betreff: Förderrichtlinie des Landes Brandenburg zur Beschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:B
Der Bürgermeister
Federführend:B_Bildungsamt Beteiligt:K_Kämmerei
    HA_Hauptamt
   Bgm
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
08-09-2021 Städte- und Gemeindebund_RS 240-2021 Lehrernotebooks
15-10-2021 Städte- und Gemeindebund_RS Lehrernotebooks

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Das Land Brandenburg hat eine Förderrichtlinie zur Beschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte (siehe Link):

 

https://bravors.brandenburg.de/verwaltunsgvorschriften/rl_endgeraete_lk

 

verabschiedet.

 

Die Richtlinie benennt die Möglichkeit mobile Endgeräte durch die Kommunen, Träger der Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich, zu beschaffen und als Leihgabe den Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung zu stellen.

Auf Grund dessen hat die Verwaltung Wandlitz einen interkommunalen Austausch mit anderen Kommunen und dem Städte- und Gemeindebund vorgenommen. Der Städte- und Gemeindebund hat seinen Mitgliedern mit Schreiben vom 15.10.2021 geraten von der Inanspruchnahme des Programmes Abstand zu nehmen (als Anlage 1 beigefügt).

 

Im Ergebnis des Austausches besteht Einigkeit darüber, dass es keine Rechtsgrundlage für eine Verpflichtung der Schulträger (hier Gemeinde Wandlitz) zur Ausstattung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten gibt. Dies liegt originär beim Land Brandenburg als Arbeitgeber und Dienstherr. Darüber hinaus verletzt das Land Brandenburg mit der auferlegten finanziellen Belastung das Konnexitätsprinzip. Die Kosten des Eigenanteils, der Ersatzbeschaffung und der Wartung sowie Unterhaltung werden den Kommunen auferlegt. Der Städte- und Gemeindebund geht mit Schreiben vom 15.10.2021 davon aus, dass lediglich 20 % der Gesamtkosten überhaupt durch die Fördermittel gegenfinanziert werden. Bei der Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 15,1 Millionen Euro, läge die finanzielle Belastung aller Kommunen im Land Brandenburg rechnerisch bei 60,4 Millionen Euro. Der konkrete Anteil aus den Fördervolumen ist für die Gemeinde Wandlitz nicht zu ermitteln, da dieser von Faktoren abhängt, die nicht beeinflussbar oder unvorhersehbar sind.

 

Schätzungsweise sind allein für die Anschaffung der Geräte (inkl. Zubehör und Standortsoftware) bei 118 Lehrkräften Kosten in Höhe von ca. 132.000,00 Euro zu erwarten. Darüber hinaus sind in den Folgejahren die entsprechenden Abschreibungen nebst Wartungs- und Supportkosten einzuplanen.

 

In diesem Zusammenhang sind folgende weitere Punkte für die Zukunft zu klären:

-          Wie erfolgt die Folgeausstattung nach Ablauf der Nutzungszeit?
Erhalten die Lehrkräfte auf Kosten der Gemeinde neue Endgeräte?

-          Wie werden später hinzukommende Lehrkräfte ausgestattet?
Die Fördermittel stehen nur jetzt zur Verfügung.
Greift hier der Gleichbehandlungsgrundsatz?

-          Wie wird die Ersatzbeschaffung von defekten und verloren gegangenen Geräten finanziert?

 

Auch die Ausgestaltung der konkreten Nutzungs- und Leihverhältnisse sind seitens des Landes nicht geregelt. Die Lehrkräfte stehen in keinem Weisungsverhältnis zur Gemeinde Wandlitz. Erfolgt dann die Ausleihe der Geräte auf privatrechtlicher Grundlage, sind privatrechtliche Verträge überhaupt möglich? Es besteht keine Personalhoheit und somit bestehen auch keine Regelungs- und Sanktionierungsmöglichkeiten.

 

Zwar wird über das Digitalpakt I ein IT-Sachbearbeiter finanziert, jedoch nicht für die wieder zusätzlichen 118 Endgeräte. Zudem verfügt der Arbeitsmarkt nicht über ausreichend qualifizierte IT-ler und die zusätzlichen Personal- und Lizenzkosten werden ebenfalls der Gemeinde Wandlitz auferlegt und nicht vom Land getragen.

 

Die Antragsfrist in dieser Richtlinie war zudem sehr kurz. Eine Beantragung musste bis zum 31.10.2021 erfolgen. Die Gemeinde Wandlitz hat fristgemäß die Beantragung vorgenommen, möchte jedoch mit dieser Beschlussvorlage das Votum der Gemeindevertretung erhalten.

 

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Wandlitz sich der Auffassung des Städte- und Gemeindebundes anzuschließen und die Inanspruchnahme der Fördergelder nicht abzurufen.

 

Auch den Medien ist zu entnehmen, dass zahlreiche andere Schulträger keine Anträge gestellt haben oder die Fördermittel, auch nach Antragstellung, nicht abrufen werden. Der Druck auf das Land sollte somit noch einmal erhöht werden, die angedachte Ausgestaltung des Förderprogrammes zu überdenken und die Endgeräte für die Lehrkräfte selbst zu beschaffen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

-          „Richtlinie Leihgeräte für Lehrkräfte – RL Endgeräte LK“ (Digitalpakt IV)

-          Brandenburgische Kommunalverfassung

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

siehe Sachdarstellung

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

X

2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt keine Fördermittel aus der „Richtlinie Leihgeräte für Lehrkräfte RL Endgeräte LK“ (Digitalpakt IV) in Anspruch zu nehmen

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Schreiben des Städte- und Gemeindebundes vom 08.09.2021

Anlage 2: Schreiben des Städte- und Gemeindebundes vom 15.10.2021

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 08-09-2021 Städte- und Gemeindebund_RS 240-2021 Lehrernotebooks (218 KB)    
Anlage 2 2 15-10-2021 Städte- und Gemeindebund_RS Lehrernotebooks (188 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   25.11.2021 09:36:47   Sophie Seefeldt