Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Bereits im Jahr 2018 wurde die Möglichkeit der Einrichtung einer Temp-30-Zone in der Bernauer Chaussee im OT Wandlitz von Anwohner*innen angeregt und mit der Vorlage BV-GV/2018-0545 in den Gremien behandelt. Dem Wunsch der Anwohner wurde damals nicht entsprochen.
Auch wenn bei Geschwindigkeitsmessungen das Problem der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht nachgewiesen wurde, nehmen die Anwohner*innen das Verhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen so wahr, dass über weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen zusätzlich zu den vorhandenen Aufpflasterungen nachgedacht werden sollte. Der §45 der StVO bezieht als Gründe für eine Ausweisung einer Straße als Tempo-30-Zone ausdrücklich auch einen hohen Querungsbedarf mit ein. Der betreffende Straßenabschnitt besitzt lediglich einseitig einen Gehweg, obwohl durchgängig beidseitig Wohnbebauung existiert, wodurch Querung zum Regelfall wird. Die Ausweisung einer Tempo-30-Zone würde die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht verändern, aber durch die Vorfahrtsregelung die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit wahrscheinlicher machen und gleichzeitig die Voraussetzung schaffen, dass im Zone-30-Areal durch Aufstellung von Pflanzkübeln die Fahrbahn partiell eingeengt werden kann.
Die Bernauer Chaussee würde dann verkehrsrechtlich in die vorhandenen Zone-30-Gebiete nördlich und südlich einbezogen und entspräche somit der verkehrsrechtlichen Anordnung der Breitscheidstraße, die ebenfalls eine Haupterschließungsstraße ist, welche nach Beschluss BV-GV/2018-0504 als Zone-30-Straße ausgeschildert wurde. Es entfallen zahlreiche Verkehrsschilder.
Gesetzliche Grundlagen
Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz StVO § 45
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz beauftragt den Bürgermeister, die Prüfung einer Zone-30 in der Bernauer Chaussee / OT Wandlitz inkl. geschwindigkeitsreduzierender Maßnahmen zu veranlassen.
Anlagen:
Originalantrag der Fraktionsgemeinschaft
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |