Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 18. Juni 2020 mit der Beschluss-Nr. BV-GV/2020-0144 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirchstraße 11“ beschlossen. Am 27.05.2021 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz die Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beschlossen (Beschluss-Nr. BV/GV/2021-0319). Der Bebauungsplan wird im regulären Verfahren einschließlich der Erarbeitung eines Umweltberichtes aufgestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit wurde bereits durchgeführt. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden in die Planunterlagen eingearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz fasst folgenden Beschluss: - Der vorliegende Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht wird gebilligt. - Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Anlagen: Plankarte Teil A (Stand: September 2021) Plankarte Teil B (Stand: September 2021) Begründung (Stand: September 2021) Umweltbericht (Stand: September 2021)
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