Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege hat die Zielstellung, Denkmale im Gemeindegebiet, denen eine besondere geschichtliche, wissenschaftliche, technische, künstlerische, städtebauliche oder volkskundliche Bedeutung zukommt, zu fördern. Von den begünstigten Denkmalen soll eine öffentliche Beispielwirkung ausgehen, Aufwendungen für den Substanzerhalt sollen gegenüber Erneuerungen bzw. Rekonstruktionen bevorzugt bezuschusst werden.
Bis zum Bewerbungsstichtag 01.05.2022 sind folgende Anträge eingegangen:
1.) Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung von 9.000 EUR für die Reparatur der Orgel der Dorfkirche Basdorf (Antragsteller Evangelische Kirchengemeinde Basdorf, Eingangsdatum 29.06.2021, Kosten der Gesamtmaßnahme rd. 32.500 EUR)
2.) Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung von 3.000 EUR für die Erneuerung der Stützmauer des Friedhofes Prenden (Antragsteller Evangelische Kirchengemeinde Prenden, Eingangsdatum 13.04.2022, Kosten der Gesamtmaßnahme rd. 13.150 EUR)
3.) Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung von 4.000 EUR für die Sanierung des Innenputzes und die Anbringung von Kunstobjekten in einem denkmalgeschützten Lanker Stallgebäude (Antragsteller privat, Eingangsdatum 29.04.2022, Kosten der Gesamtmaßnahme rd. 8.000 EUR)
Des Weiteren ist ein privater Antrag bei der Verwaltung eingegangen, der aufgrund der augenscheinlich vorzeitig begonnenen (und abgeschlossenen) Maßnahme seine Förderfähigkeit zwischenzeitlich verloren hat (vgl. § 6 d. RL).
Für die Förderung stehen im Haushaltsplan 2022 10.000 EUR zur Verfügung. Dementsprechend galt es, Vorschläge zur Bewilligung zu erarbeiten, die unter Wahrung der begrenzten Gesamtsumme und unter Berücksichtigung der Finanzierungmöglichkeiten der Antragsteller zum Abschluß der jeweiligen Maßnahmen ausreichend sicher beitragen können. Zudem waren etwaige bisherige Zuwendungsentscheidungen an die Antragsteller zu bedenken.
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, im Haushaltsjahr 2022:
- die Reparatur der Kirchenorgel in Basdorf (Antrag Nr. 1) mit 8.000 EUR und - die Erneuerung der Stützmauer des Friedhofes Prenden (Antrag Nr. 2) mit 2.000 EUR
zu unterstützen.
Für das Verfahren zur Gewährung der Zuwendungen werden neben dieser Richtlinie die einschlägigen in der Richtlinie konkret genannten Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften angewendet.
Gesetzliche Grundlagen Finanzielle Auswirkungen: 10.000 EUR
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, die für die Förderung von Denkmalen im Gemeindegebiet im Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Mittel entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege für:
- die Unterstützung der Reparatur der Kirchenorgel in Basdorf (Antragsteller Evangelische Kirchengemeinde Basdorf) mit 8.000 EUR und
- die Unterstützung der Erneuerung der Friedhofsmauer in Prenden (Antragsteller Evangelische Kirchengemeinde Prenden) mit 2.000 EUR
zu verwenden. Anlagen:
keine |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |