Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2021-0381  

 
 
Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes "Windeignungsgebiete", Aufhebung des Beschlusses Bv-GV/2020-0270
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA3
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
01.11.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
01.11.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
01.11.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke      
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
03.11.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
09.11.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
10.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
NurLesen-7355

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Mit Beschluss vom 26.02.2021 entschied die Gemeindevertretung Wandlitz, einen einfachen Bebauungsplan „Windeignungsgebiete“ aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss  umfasst alle Eignungsgebiete in der Gemeinde Wandlitz. Im Gemeindegebiet Wandlitz befanden sich laut Regionalplanung insgesamt vier Windeignungsgebiete:

 

    WEG Klosterfelde (Gemarkung Klosterfelde)

    WEG Prenden (Gemarkung Prenden)

    WEG Schönerlinde (Gemarkung Schönerlinde)

    WEG Wandlitz (Gemarkung Lanke)

 

Dieser Bebauungsplan sollte das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei zugleich eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen.

 

Aufgrund eines Normenkontrollantrages wegen Formfehlern wurde der Regionalplan

gemäß Urteil des OVG mit Datum vom 02.03.2021 unwirksam. Gleichwohl beschloss die Regionalversammlung Uckermark-Barnim die unverzügliche Einleitung des Planverfahrens für einen neuen Regionalplan, der auch Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Steuerung der Planung und Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen, einschließlich voraussichtlicher Kriterien für ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zur Steuerung der Windenergienutzung, enthält. Mit Bekanntmachung dieses Beschlusses durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg am 07.07.2021 im Amtsblatt des Landes Brandenburg ist die Genehmigung raumbedeutsamer Windenergieanlagen für zwei Jahre vorläufig unzulässig (Moratorium).

 

Der Windenergie im Gemeindegebiet Wandlitz entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen, wurde somit obsolet.

Damit ist auch die Grundlage (Anpassung an die Ziele der Raumordnung) für die Aufnahme der Windeignungsgebiete in den Flächennutzungsplan entfallen.

 

Wenn im Flächennutzungsplan keine eigene Steuerung der Windenergienutzung erfolgen soll, sind die nachrichtlichen Übernahmen des Regionalplans Uckermark-Barnim, sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ auch aus dem Flächennutzungsplan zu entfernen, da sie nicht Gegenstand eines Bauleitplanverfahrens sein nnen und auch keine Verfahrens- oder Abwägungspflichten aussen.

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 1 ff Baugesetzbuch

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2,3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG)

 

Beschlusshistorie

 

BV-GV/2020-0270 Aufstellung eines Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“

 


Finanzielle Auswirkungen:    Nein


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 26.02.2021 (BV-GV/2020-0270) - Aufstellung eines Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“.

 

Der Beschluss ist im Amtsblatt der Gemeinde öffentlich bekanntzumachen.

 


Anlagen:

 

Geltungsbereich

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NurLesen-7355 (6388 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   16.11.2021 14:50:11   Stephanie Kowallik