Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss vom 26.02.2021 entschied die Gemeindevertretung Wandlitz, einen einfachen Bebauungsplan „Windeignungsgebiete“ aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss umfasst alle Eignungsgebiete in der Gemeinde Wandlitz. Im Gemeindegebiet Wandlitz befanden sich laut Regionalplanung insgesamt vier Windeignungsgebiete:
WEG Klosterfelde (Gemarkung Klosterfelde) WEG Prenden (Gemarkung Prenden) WEG Schönerlinde (Gemarkung Schönerlinde) WEG Wandlitz (Gemarkung Lanke)
Dieser Bebauungsplan sollte das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei zugleich eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen.
Aufgrund eines Normenkontrollantrages wegen Formfehlern wurde der Regionalplan gemäß Urteil des OVG mit Datum vom 02.03.2021 unwirksam. Gleichwohl beschloss die Regionalversammlung Uckermark-Barnim die unverzügliche Einleitung des Planverfahrens für einen neuen Regionalplan, der auch Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Steuerung der Planung und Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen, einschließlich voraussichtlicher Kriterien für ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zur Steuerung der Windenergienutzung, enthält. Mit Bekanntmachung dieses Beschlusses durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg am 07.07.2021 im Amtsblatt des Landes Brandenburg ist die Genehmigung raumbedeutsamer Windenergieanlagen für zwei Jahre vorläufig unzulässig (Moratorium).
Der Windenergie im Gemeindegebiet Wandlitz entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen, wurde somit obsolet. Damit ist auch die Grundlage (Anpassung an die Ziele der Raumordnung) für die Aufnahme der Windeignungsgebiete in den Flächennutzungsplan entfallen.
Wenn im Flächennutzungsplan keine eigene Steuerung der Windenergienutzung erfolgen soll, sind die nachrichtlichen Übernahmen des Regionalplans Uckermark-Barnim, sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ auch aus dem Flächennutzungsplan zu entfernen, da sie nicht Gegenstand eines Bauleitplanverfahrens sein können und auch keine Verfahrens- oder Abwägungspflichten auslösen.
Gesetzliche Grundlagen §§ 1 ff Baugesetzbuch § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2,3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG)
Beschlusshistorie
BV-GV/2020-0270 – Aufstellung eines Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“
Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 26.02.2021 (BV-GV/2020-0270) - Aufstellung eines Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“.
Der Beschluss ist im Amtsblatt der Gemeinde öffentlich bekanntzumachen.
Anlagen:
Geltungsbereich
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