Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2021-0123  

 
 
Betreff: Straßenbau / Beleuchtung Tulpenstraße - Anemonenweg, OT Basdorf
Vergabe von Planungsleistungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:TB22
Der Bürgermeister
Federführend:TB_Tiefbau Beteiligt:HB AL
    K_Kämmerei
   Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
14.09.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
21.09.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
04.10.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Aufgabenstellung für die Vergabe von Planungsleistungen
ÜPlan Baubereich

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt, einen grundhaften Straßenausbau in der Tulpenstraße und dem Anemonenweg zu realisieren.

Die Straßen sind unbefestigte Sandstraßen im Siedlungsgebiet nördlich der ehemaligen LPS  im Ortsteil Basdorf der Gemeinde Wandlitz. 

Der planungsseitig zu betrachtende Abschnitt des Anemonenweges schließt im Norden an die Nelkenstraße an. In den Anemonenweg mündet nach etwa 115 m die Tulpenstraße. Ab dort führt der Anemonenweg als Planstraße 4 geradlinig weiter Richtung Süden über das ehemalige Gelände der Landespolizeischule (LPS-Gelände) und schließt im Süden an die Straße Waldkorso an.

Die in der Planung zu berücksichtigende Tulpenstraße verbindet den Anemonenweg mit der östlich gelegenen Blumenstraße.

 

Die Straßen sind unbefestigt und weisen starke Unebenheiten auf.

Es gibt keine geregelte Regenentwässerung und das Niederschlagswasser sammelt sich unkontrolliert in den sich ständig verändernden Straßenvertiefungen bzw. in dem Tiefpunkt, der Einmündung beider Straßen. Bei trockener Witterung sind die Anwohner aufgrund der unbefestigten Oberfläche einer erheblichen Staubbelastung ausgesetzt.

Ein Ausbau der Tulpenstraße und des Anemonenweges soll die beschriebenen Unzulänglichkeiten beseitigen und eine qualitativ zufriedenstellende Erschließung dauerhaft sichern.

Die beiden Straßen sind medienseitig komplett erschlossen. In der Tulpenstraße ist bereits eine Beleuchtungsanlage vorhanden (Baujahr 2004).

 

Auf Grund der Komplexität des Knotenpunktes Anemonenweg / Tulpenstraße mit der vorhandenen Geländetopographie und der Niederschlagsentwässerung sollen die Straßen im Zusammenhang betrachtet und geplant werden.

 

Im Haushaltsplan 2021 sind finanzielle Mittel für die Planung zum Straßenbau der Tulpenstraße und des Anemonenweges einschlilich der Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Anemonenweg veranschlagt worden.

Demgemäß ist beabsichtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Planungsleistungen zu vergeben.

Gemäß § 30 der (geänderten) Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung des Landes Brandenburg (KomHKV) sind nach der ab dem 01.05.2018 eingeführten Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), § 50 der UVgO, bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000,00 € (netto) in der Regel drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bis zu diesem Auftragswert ist eine freihändige Vergabe (Verhandlungsvergabe) zulässig.

Gemäß der Aufgabenstellung (siehe Anlage zu dieser Beschlussvorlage) sind Planungsleistungen aus dem Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ der HOAI erforderlich.

 

r das vorgenannte Leistungsbild ist ein gemeindlicher Planerpool gebildet worden, der eine Marktübersicht über geeignete Ingenieurbüros bietet.

Aus dem Planerpool der Gemeinde Wandlitz wurden für das Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ im Losverfahren drei, für die anstehende Planungsaufgabe geeignete, Ingenieurbüros ermittelt und um die Abgabe eines Angebotes gebeten.

 

Es sind von den drei am Wettbewerb beteiligten Ingenieurbüros zwei Angebote und eine Absage eingegangen.

Das nach Angebotsauswertung vergleichbar preisgünstigste Honorarangebot hat die ASPHALTA Ingenieurgesellschaft für Verkehrsbau mbH eingereicht. Es orientiert sich am Basishonorar der HOAI 2021 in der entsprechenden Honorarzone. Die zugrunde liegende Baukostenschätzung entspricht den Erfahrungswerten der Gemeinde aus vergleichbaren Vorhaben unter Berücksichtigung von Preissteigerungen.

Des Weiteren plant das Büro im Auftrag der BEG bereits die Erschließung auf dem ehemaligen LPS-Gende und bietet dadurch einen Preisnachlass auf Grund von Synergieeffekten.

 

Insofern wird seitens des Tiefbauamtes empfohlen, die ASPHALTA Ingenieurgesellschaft für Verkehrsbau mbH mit den Planungs- und Ingenieurleistungen für den Straßenbau in der Tulpenstraße und dem Anemonenweg sowie für die Herstellung einer Beleuchtungsanlage im Anemonenweg gemäß der Aufgabenstellung zu beauftragen.

 

Es ist beabsichtigt, für die entsprechende Planungsleistung einen Ingenieurvertrag zunächst für die Leistungsphase 2 (HOAI 2021) abzuschließen.

Eine Weiterbeauftragung ab Leistungsphase 3 (HOAI 2021) ist unmittelbar nach der Bestätigung der Planungsunterlage durch die Gemeindevertretung und der, gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz, vorzunehmenden Einwohnerversammlung vorgesehen.

Mit der Planungsleistung soll nach entsprechender Beschlussfassung durch den Hauptausschuss voraussichtlich im IV. Quartal begonnen werden.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

ca. 580.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

30

ca. 19.334

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2021

54100.785200

5410001018

45.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Planungsleistungen für den Straßenbau in der Tulpenstraße sowie für den Straßenbau einschließlich der Herstellung einer Beleuchtungsanlage im Anemonenweg, zwischen der Tulpenstraße und der Nelkenstraße, an die ASPHALTA Ingenieurgesellschaft für Verkehrsbau mbH, Elsterstraße 63, 14612 Falkensee, zu vergeben.


Anlagen:

 

Aufgabenstellung für die Vergabe von Planungsleistungen

Übersichtskarte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufgabenstellung für die Vergabe von Planungsleistungen (211 KB)    
Anlage 2 2 ÜPlan Baubereich (2820 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   20.09.2021 14:21:56   Laura Hennig