Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2021-0356  

 
 
Betreff: Erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Der Bürgermeister
Federführend:OA_Ordnungsamt Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
   HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
13.09.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke    
Ortsbeirat Basdorf Anhörung
14.09.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
14.09.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
23.09.2021 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
04.10.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
28.10.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Erste Ändeurng OBV
OT Wandlitz Anlage 1
OT Basdorf Anlage 2 (geändert beschlossen GV 28.10.2021)
OT Basdorf Anlage 2 (ursprüngliche Fassung)
OT Lanke Anlage 3

Begründung / Erläuterung

In der Vergangenheit wurde im Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit mehrfach das Thema eines Leinenzwangs in der Gemeinde Wandlitz diskutiert.

 

Generell besteht nachfolgenden Gesetzen Leinenzwang:

-          § 15 Abs. 8 Waldgesetz des Landes Brandenburg (Leinenpflicht im Wald)

-          § 3 Abs. 1 Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (Leinenpflicht)

-          § 22 Abs. 1 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (Leinenpflicht zum Schutz der Einstände des Wildes)

 

Die Gemeinde hat die Möglichkeit, per Satzung eine generelle Leinenpflicht für das gesamte Gemeindegebiet zu erlassen. Laut ständiger Rechtsprechung ist eine solche Satzung jedoch nur dann möglich, wenn die Gemeinde ein geeignetes Hundeauslaufgebiet vorhält. Da das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt bisher keine geeigneten Flächen ermitteln konnte, kann eine solche Satzung derzeit nicht erlassen werden.

 

Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Leinenpflicht für bestimmte, konkret zu bezeichnende Gebiete zu erlassen. Daher erfolgt der Vorschlag, die Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Wandlitz um den § 3a zu ergänzen.

Bei den zu bezeichnenden Gebieten sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass hier verschiedene Interessengruppen – Radfahrer, Fußgänger, Badegäste, Hundeführer – aufeinandertreffen und es daher zu problematischen Situationen kommen könnte.

Darüber hinaus sollte es ein klar abzugrenzender Bereich sein, der mit entsprechender Beschilderung gut gekennzeichnet werden kann.

 

Daher wird seitens des Ordnungsamtes vorgeschlagen, den Bereich der Strand- und Uferpromenade am Wandlitzer See sowie die unmittelbare Zuwegung zur Kita und zu Grundschule Basdorf als Gebiet, für das Leinenpflicht besteht, auszuweisen und in die Ordnungsbehördliche Verordnung aufzunehmen.

 

Der Entwurf der Ersten Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung wurde in der Sitzung vom 19.08.2021 im Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit vorberaten und ergänzt,

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Ordnungsbehördengesetz

 


Finanzielle Auswirkungen:  Ja

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2022

54100 527205

 

1500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die als Anlage beigefügte Erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wandlitz mit den Kartenanlagen.

 


Anlagen:

 

- Erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wandlitz

- Bereichsskizze OT Wandlitz

- Bereichsskizze OT Basdorf

- Bereichsskizze OT Lanke

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Erste Ändeurng OBV (107 KB)    
Anlage 1 2 OT Wandlitz Anlage 1 (824 KB)    
Anlage 5 3 OT Basdorf Anlage 2 (geändert beschlossen GV 28.10.2021) (916 KB)    
Anlage 2 4 OT Basdorf Anlage 2 (ursprüngliche Fassung) (913 KB)    
Anlage 3 5 OT Lanke Anlage 3 (748 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   18.11.2021 11:05:28   Laura Hennig