Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
In der Vergangenheit wurde im Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit mehrfach das Thema eines Leinenzwangs in der Gemeinde Wandlitz diskutiert.
Generell besteht nachfolgenden Gesetzen Leinenzwang: - § 15 Abs. 8 Waldgesetz des Landes Brandenburg (Leinenpflicht im Wald) - § 3 Abs. 1 Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (Leinenpflicht) - § 22 Abs. 1 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (Leinenpflicht zum Schutz der Einstände des Wildes)
Die Gemeinde hat die Möglichkeit, per Satzung eine generelle Leinenpflicht für das gesamte Gemeindegebiet zu erlassen. Laut ständiger Rechtsprechung ist eine solche Satzung jedoch nur dann möglich, wenn die Gemeinde ein geeignetes Hundeauslaufgebiet vorhält. Da das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt bisher keine geeigneten Flächen ermitteln konnte, kann eine solche Satzung derzeit nicht erlassen werden.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Leinenpflicht für bestimmte, konkret zu bezeichnende Gebiete zu erlassen. Daher erfolgt der Vorschlag, die Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Wandlitz um den § 3a zu ergänzen. Bei den zu bezeichnenden Gebieten sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass hier verschiedene Interessengruppen – Radfahrer, Fußgänger, Badegäste, Hundeführer – aufeinandertreffen und es daher zu problematischen Situationen kommen könnte. Darüber hinaus sollte es ein klar abzugrenzender Bereich sein, der mit entsprechender Beschilderung gut gekennzeichnet werden kann.
Daher wird seitens des Ordnungsamtes vorgeschlagen, den Bereich der Strand- und Uferpromenade am Wandlitzer See sowie die unmittelbare Zuwegung zur Kita und zu Grundschule Basdorf als Gebiet, für das Leinenpflicht besteht, auszuweisen und in die Ordnungsbehördliche Verordnung aufzunehmen.
Der Entwurf der Ersten Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung wurde in der Sitzung vom 19.08.2021 im Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit vorberaten und ergänzt,
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Ordnungsbehördengesetz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die als Anlage beigefügte Erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wandlitz mit den Kartenanlagen.
Anlagen:
- Erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wandlitz - Bereichsskizze OT Wandlitz - Bereichsskizze OT Basdorf - Bereichsskizze OT Lanke
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