Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2021-0332  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Schloss und Park Dammsmühle", Flur 12, Gemarkung Schönwalde
-Änderung des Geltungsbereiches
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA32
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:Sw 612601
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
20.04.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.04.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
17.05.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
27.05.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich
006-Änd PlanGelt_2021-04-14

Begründung / Erläuterung

Mit Beschluss BV-GV/2019-0065 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schloss und Park Dammsmühle“, Flur 12, Gemarkung Schönwalde gefasst.

Die Änderung des Plangeltungsbereiches wurde aufgrund der Tatsache, dass sich ein Teilbereich der denkmalgeschützten Parkanlage im Naturschutzgebiet/FFH-Gebiet „Tegeler Fließtal“ befindet notwendig. Im Austausch mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz stellte sich heraus, dass dieser gesonderte Fall nicht in einem vertretbaren Zeitraum innerhalb des Bauleitplanverfahrens zu klären ist. Das Ministerium gab die Anregung, diese Klärung im Rahmen der FFH-Managementplanung in der Zuständigkeit der Naturparkverwaltung des Naturparks „Barnim“ durchzuführen.

Der geänderte Plangeltungsbereich liegt in der Flur 12 der Gemarkung Schönwalde und umfasst folgende Flurstücke vollständig: 1022, 1033, 1035, 1037 und folgende Flurstücke anteilig: 3, 5, 81, 643, 644, 645, 646, 648, 1029.

Der Plangeltungsbereich hat jetzt eine Größe von 11,2195 ha (Reduzierung im Vergleich zum Vorentwurf um 17,5250 ha).

 

Gesetzliche Grundlagen

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde

Kommunalverfassung

Baugesetzbuch

 

 


Finanzielle Auswirkungen:      Nein

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den geänderten Geltungsbereich für den Bebauungsplan „Schloss und Park Dammsmühle“


Anlagen:

 

-Geltungsbereich vom Beschluss BV-GV/2019-0065

-geänderter Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (50 KB)    
Anlage 2 2 006-Änd PlanGelt_2021-04-14 (80 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   20.04.2021 11:25:04   Stephanie Kowallik