Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss vom 25.03.2021 (BV-GV/2021-0311) wurde die Verwaltung u.a. beauftragt, die Einrichtung eines kommunalen Corona-Testzentrums zu prüfen.
Die Verwaltung hat bereits seit Anfang März an dem Vorhaben gearbeitet. Am 25.03.2021 hat der Bürgermeister zum aktuellen Sachstand berichtet. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte die Verwaltung Kontakt mit dem Johanniter Regionalverband Nordbrandenburg (im Folgenden „die Johanniter“ genannt) aufgenommen. Diese betreiben in Eberswalde und in Bernau im Auftrag des Landkreises Testzentren. In der Gemeinde Panketal eröffnen die Johanniter in Kürze ein weiteres Testzentrum.
Die Gemeindevertretung bestärkte den Bürgermeister, diesen Weg weiter zu gehen. Der Landrat bedankte sich in einer Telefonkonferenz bei den Gemeinden für die Unterstützung beim Aufbau einer leistungsfähigen Testinfrastruktur.
Inzwischen wurde innerhalb der Verwaltung ein Projektteam zusammengestellt, welches mit den Johannitern ein Konzept erarbeitet hat. Vorbild war hier u.a. die Gemeinde Panketal, die einen zeitlichen Vorsprung hat.
Das Testzentrum
Die Verwaltung hatte die Idee eines mobilen Testzentrums, d.h. das Testzentrum soll an mehreren Standorten arbeiten können und quasi durch die Gemeinde ziehen. So kann eine Testung in Wohnortnähe ermöglicht werden.
Es wird mit einer Teststrecke begonnen. Das bedeutet, dass drei Mitarbeiter*innen der Johanniter im Einsatz sein werden. Die freiwilligen Helfer*innen, die sich bei der Gemeinde bereits gemeldet haben, werden auch eingesetzt, allerdings nur zusätzlich zu den drei festen Mitarbeiter*innen, da die Tests von ausgebildetem und geschulten Personal durchgeführt werden müssen.
Die Johanniter sind dankbar für die Unterstützung von Ehrenamtlichen, denn nur mit deren Unterstützung kann eine hohe Anzahl von Tests gewährleistet werden.
Getestet wird anfangs von Montag bis Freitag (Uhrzeiten werden noch besprochen) ca. acht Stunden täglich. Für Wochenenddienste haben die Johanniter bisher keine personellen Kapazitäten. Man wird aber daran arbeiten, dass zukünftig auch samstags getestet werden kann.
Folgende Testorte werden vorgeschlagen:
Am 08.04.21 werden die Standorte mit den Johannitern besichtigt. Es wird gemeinsam geprüft, ob überall gute räumliche Voraussetzungen vorliegen, um eine reibungslose Testung zu ermöglichen. Sollte ein Standort ungeeignet sein, wird nach einem Ausweichstandort gesucht, der der o.g. Intention folgt.
Die Verwaltung hat den 12.04.21 als Starttermin für das Testzentrum geplant. Dies scheint aus Sicht der Johanniter ehrgeizig, weil zurzeit die Personalsuche sehr schwierig ist. Nichtsdestotrotz wird man alles daransetzen, so schnell wie möglich zu eröffnen.
Sollten aufgrund steigender Nachfrage die Testkapazitäten (Einsatz weiterer Testteams) erhöht werden, sollten zum einen auch die Ortsteile Schönerlinde, Lanke und Prenden berücksichtigt werden. Ferner sollte das mobile Testzentrum durch ein festes ergänzt werden.
Für ein festes Testzentrum eignet sich nach Auffassung der Verwaltung das neue Gemeindezentrum in Basdorf hervorragend. Hier könnten die derzeit noch freien Büroräume mit genutzt werden. Das GMZ ist gut erreichbar, es gibt ausreichend Stellplätze, eine hervorragende Internetanbindung und die Mitarbeiter*innen könnten von der Johanniter-KITA versorgt werden.
Ablauf der Testung
Der Bürgermeister hat beim Landrat erfragt, ob die Buchungssoftware des Landkreises genutzt werden kann. Der Landrat hat dies zugesagt. Die Bürger können dann für ein Testzentrum einen Termin buchen. Zusätzlich ist geplant, dass sich Bürger auch an das Bürgertelefon der Gemeinde Wandlitz wenden können. Die Mitarbeiter*innen im Rathaus können dann ebenfalls auf die Buchungssoftware zurückgreifen und für den Bürger einen Termin buchen. Der Abstand der Online-Buchung wird so gewählt, dass zwischendurch auch „Laufkundschaft“ getestet werden kann. Die Bürger*innen finden sich zur vereinbarten Zeit im Testzentrum ein. Sie werden am Eingang (draußen) empfangen und registriert. Die Testung findet dann in den Räumlichkeiten statt. Die Bürger*innen müssen ca. 15min auf ihr Testergebnis warten. Sie warten draußen und werden dann mit einer Nummer aufgerufen. Bei einem negativen Testergebnis erhalten sie eine Bescheinigung. Sollte der Test positiv sein, können die Johanniter sofort auch einen PCR-Test durchführen, den Quarantänehinweis geben (Beratung, die Anordnung erfolgt durch das Gesundheitsamt) und das Gesundheitsamt informieren. Die fachliche Verantwortung zum Betrieb des Testzentrums liegt bei den Johannitern.
Die Finanzierung des Testzentrums
Vorangestellt sei, dass eine Testung für die Bürger*innen im Testzentrum kostenfrei ist. Die Johanniter erhalten nach geltender Testverordnung eine Kostenerstattung von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg. Diese beträgt zurzeit 6 € für den Antigen-Schnelltest und 12 € für die Dienstleistung. Die Johanniter können damit folgende Kosten finanzieren:
- Einkauf Tests - Personaleinsatz inkl. Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen - Koordination des eigenen Personals
Hierfür übernehmen die Johanniter auch das wirtschaftliche Risiko für eine etwaig schleppende Nachfrage. Sollten weniger als 100 Test täglich durchgeführt werden, ist es den Johannitern nach eigenen Angaben nicht möglich, die persönliche Schutzausrüstung (PSA) des Personals zu finanzieren. Hier fallen pro Testtag etwa 70 € an (Kittel, FFP2-Masken, Handschuhe, Hauben). Ähnlich wie in Panketal möchten die Johanniter vereinbaren, dass diese Kosten die Gemeinde übernimmt, sofern die Anzahl der Tests hinter den Erwartungen zurück bleibt (weniger als 100 Test pro Tag).
Die Gemeinde rechnet mit folgenden Kosten bis zum 30.06. (Laufzeit der aktuellen Testverordnung, ca. 58 Testtage):
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kostenschätzung noch gewisse Unwägbarkeiten enthält.
Der Bürgermeister hat beim Landrat die Erstattung der Zusatzkosten für die Kommune angesprochen. Der Landrat wies darauf hin, dass die Kostenerstattung von 18 € sämtliche Aufwendungen decken muss. Dies ist u.U. bei einem Arzt oder Apotheker möglich, der Tests in seinen Praxis- oder Geschäftsräumen durchführen kann. Obwohl das derzeitige Angebot in der Gemeinde zeigt, dass dies auch nicht so stimmen mag. Nur eine Apotheke in Schönwalde bietet zurzeit Tests an (150 – 200 Test je Woche). Außerdem ist die Eröffnung eines neuen bzw. zusätzlichen Testzentrum mit höheren Kosten verbunden. Der Landrat zeigte sich bereit, über Kostenübernahmen zu verhandeln, wenn der entsprechende Nachweis seitens der Gemeinden erbracht wird.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Gemeindevertretung einen Kostenrahmen von 50.000 € für den Betrieb von Testzentren freigibt. Dieser Kostenrahmen soll für die o.g. Kostenpositionen eingesetzt werden. Ferner soll der Spielraum geschaffen werden, den Betrieb über den 30.06. hinaus zu verlängern (nächste Gemeindevertretersitzung am 09.09.21), sofern die Testverordnung ebenfalls verlängert wird. Ebenso soll die Verwaltung auch die Möglichkeit haben, die Testkapazitäten bei entsprechender Nachfrage zu erhöhen. Sollte eine Testbescheinigung, ähnlich wie in anderen Bundesländern schon praktiziert, notwendig sein, um Zugang zu bestimmten Dienstleistungen zu bekommen, wird die Nachfrage sprunghaft ansteigen. Die Gemeinde ist daher gut beraten, so schnell wie möglich, notwendige Erfahrungen im Aufbau leistungsfähiger Teststrukturen zu sammeln. Diese Aufgabe allein auf den Landkreis zu schieben, wäre nicht zielführend. Nichtdestotrotz wird die Gemeinde mit dem Landkreis die Übernahme der gemeindlichen Zusatzkosten verhandeln.
Berichterstattung an die Gemeindevertretung
Die Verwaltung schlägt vor, dass alle zwei Wochen ein Bericht über den Fortgang des Testprojektes an alle Gemeindevertreter und Ortsvorsteher versendet wird. Dieser Bericht soll mindestens folgenden Angaben enthalten:
- Angaben zu Öffnungszeiten des Testzentrums (Teststunden, Testort, Anzahl der eingesetzten Teams) - Anzahl der durchgeführten Tests - Ergebnis der Tests - Einschätzung der Entwicklung der Nachfrage und Schlussfolgerung daraus - Notwendige Änderung in der Teststruktur - Kostensituation für die Gemeinde (Einhaltung des Kostenrahmens)
Zusätzlich kann der Bericht in verkürzter Form auch im Internet veröffentlicht werden.
Gesetzliche Grundlagen
§28 Abs. 2 Punkt 14 BbgKVerf. Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Haushaltssatzung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja - siehe Sachdarstellung
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt den in der Sachdarstellung skizzierten Aufbau einer Test- und möglichen Impfstruktur in der Gemeinde Wandlitz. Die Zusammenarbeit mit dem Johanniter Regionalverband Nordbrandenburg wird begrüßt.
Zur Finanzierung des Testzentrums/Impfzentrums /der Testzentren/Impfzentren werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von bis zu 50.000 € genehmigt. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen aus Hundesteuern und Parkgebühren. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Landkreis über die Erstattung von diesen gemeindlichen Zusatzausgaben zu verhandeln.
Anlagen:
keine
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