Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2021-0316  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Straße der Freundschaft" in der Gemarkung Klosterfelde
- Durchführung des Abwägungsverfahrens -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HB 21
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:K 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
19.04.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.04.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
28.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
17.05.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
27.05.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Abwägung_Entwurf

Begründung / Erläuterung

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs wurde ortsüblich im Amtsblatt der Gemeinde vom 26.08.2020, Nr. 13/2020 bekannt gemacht und fristgerecht in der Zeit vom 07.09.2020 bis zum 08.10.2020 durchgeführt. Die erneute Auslegung des Entwurfs wurde ortsüblich im Amtsblatt der Gemeinde vom 28.10.2020, Nr. 15/2020 bekannt gemacht und fristgerecht in der Zeit vom 09.11.2020 bis zum 20.11.2020 durchgeführt.

Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung informiert.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.

 


Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 


Beschlusshistorie/vorangegangene Vorlagen:

 

BV-GV/2019-0573

BV-GV/2020-0162


Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss in Blockabstimmung
  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 

 

Anlagen:

Abwägungsprotokoll

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung_Entwurf (229 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   28.05.2021 13:52:15   Sophie Seefeldt