Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Am 04. März 2021 hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer fünft Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie beschlossen. Dies wurde allerdings in Abhängigkeit zur Entwicklung des Infektionsgeschehens gesetzt.
Das hat zur Folge, dass Impfungen, Schnell- und Selbsttests noch mehr zu den tragenden Säulen der Pandemiebekämpfung werden. Hierbei ist proaktives kommunales Handeln ebenso gefragt, wie Selbstverantwortung unserer Einwohner*innen. Die besondere Notlage ist eine Aufforderung, unter Einhaltung der Gesetze aber auch in Ausnutzung unserer Ermessensspielräume, unbürokratisch zu handeln, vorsorglich Schutzmaßnahmen zu treffen und koordiniert zu arbeiten. Gerade jetzt gilt der Grundsatz, dass die gesundheitliche Betreuung nicht nur zur kommunalen Daseinsversorgung gehört, sondern in dieser pandemischen Notlage mit an die erste Stelle unserer kommunalen Tätigkeit gerückt werden muss. Deshalb soll in Zusammenarbeit mit Apothekern, Ärzten, Johannitern, Maltesern sowie mit anderen Gesundheits- und Sozialverbänden, für die „Großgemeinde“ Wandlitz eine zeitweilige Schnelltesteinrichtung und Möglichkeit für die Arbeit von mobilen Impfteams bereitgestellt werden.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg § 2 Abs. 2
Finanzielle Auswirkungen: Ja Beschluss:
Anlagen: - Originalantrag der Fraktion - Ergänzung zum Beschlusstext
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