Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25. Februar 2021 beschlossen, dass in der Geschäftsordnung eine Regelung vorzusehen ist, die die Anwesenheit des Bürgermeisters, der Amtsleiter oder von Sachgebietsleitern sicherstellt. Diese Anforderung wurde in der nachfolgenden Gremiendiskussion präzisiert und durch den Bürgermeister wurde im Rahmen einer Stellungnahme der Verwaltung ein möglicher Entwurf einer Änderung der Geschäftsordnung vorgelegt, der den Diskussionsstand wiedergab.
Nach dem Beschluss über den ursprünglichen Antrag BV-GV/2020-0273 aus der Mitte der Gemeindevertretung wird hiermit die diskutierte Änderung der Geschäftsordnung vorgenommen.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende 4. Änderung der Geschäftsordnung.
Anlagen: 4. Änderung der Geschäftsordnung
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