Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung lag der Bauantrag zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit 97 WE und einer Privatstraße zur planungsrechtlichen Beurteilung vor. Gemäß Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz, wurde der Bauantrag dem Hauptausschuss am 08.02.2021 zur Entscheidung vorgelegt, welcher seine Zustimmung nicht erteilte. Folglich wurde das gemeindliche Einvernehmen mit der Stellungnahme vom 11.02.2021 versagt.
Mit Anschreiben vom 15.02.2021 der Unteren Bauaufsichtsbehörde (siehe Anlage) wird die Gemeindeverwaltung gemäß § 71 (2) Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) zur Anhörung des Sachverhaltes erneut beteiligt.
Auf Grund des Zoom Meetings vom 22.02.2021 und der Entscheidung vom 25.02.2021 wurde durch die Gemeindevertretung festgelegt, für den Bauantrag gemäß § 15 (1) BauGB eine Zurückstellung beim Landkreis Barnim zu beantragen. Hiermit kann das Verfahren bei der Baugenehmigungsbehörde bis zu zwölf Monate ausgesetzt werden.
Für die Erstellung der Begründung ist der Rechtsanwalt, Herr Dr. Burrack, kurzfristig zu beauftragen (mittlerweile erfolgt), insbesondere mit dem Hinweise, dass zwingend die Erstellung eines großräumigen Verkehrskonzeptes für das gesamte Areal erstellt werden muss.
Gesetzliche Grundlagen
15 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung (KVerfG) § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt:
Anlagen: Schreiben der Unteren Bauaufsichtsbehörde Entwurf Begründung des Rechtsanwaltes Flurkartenauszug
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