Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2021-0089  

 
 
Betreff: Bauantrag zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern und einer Privatstraße
Gemarkung Basdorf, Heinrich-Heine-Ring 22
- Antrag auf Zurückstellung des Bauantrages nach § 15 (1) Baugesetzbuch (BauGB) -

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA33
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:B 6340 60/20
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    HB_Hochbau
   TB_Tiefbau
   Bgm
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Entscheidung
08.03.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Flurkartenauszug
Zurückstellungsantrag zum Bauantrag H-H-R 032021
Anhörung vor Ersetzung vom 15.02.2021

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Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung lag der Bauantrag zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit 97 WE und einer Privatstraße zur planungsrechtlichen Beurteilung vor. Gemäß Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz, wurde der Bauantrag dem Hauptausschuss am 08.02.2021 zur Entscheidung vorgelegt, welcher seine Zustimmung nicht erteilte. Folglich wurde das gemeindliche Einvernehmen mit der Stellungnahme vom 11.02.2021 versagt.

 

Mit Anschreiben vom 15.02.2021 der Unteren Bauaufsichtsbehörde (siehe Anlage) wird die Gemeindeverwaltung gemäß § 71 (2) Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) zur Anhörung des Sachverhaltes erneut beteiligt.

 

Auf Grund des Zoom Meetings vom 22.02.2021 und der Entscheidung vom 25.02.2021 wurde durch die Gemeindevertretung festgelegt, für den Bauantrag gemäß § 15 (1) BauGB eine Zurückstellung beim Landkreis Barnim zu beantragen. Hiermit kann das Verfahren bei der Baugenehmigungsbehörde bis zu zwölf Monate ausgesetzt werden.

 

Für die Erstellung der Begründung ist der Rechtsanwalt, Herr Dr. Burrack, kurzfristig zu beauftragen (mittlerweile erfolgt), insbesondere mit dem Hinweise, dass zwingend die Erstellung eines großräumigen Verkehrskonzeptes für das gesamte Areal erstellt werden muss.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

15 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung (KVerfG)

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: ja

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

keine Angabe möglich

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2021

51100.529151

 

22.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt:

 

  1. Den vorliegenden Bauantrag, zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern und einer Privatstraße, Heinrich-Heine-Ring 22, gemäß § 15 (1) BauGB die Zurückstellung des Baugesuches zu beantragen.

 

  1. Der Rechtsanwalt Herr Dr. Burrack ist mit der Erarbeitung einer Begründung, zum Antrag auf Zurückstellung, kurzfristig zu beauftragen.

 

 

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Anlagen:

Schreiben der Unteren Bauaufsichtsbehörde

Entwurf Begründung des Rechtsanwaltes

Flurkartenauszug

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkartenauszug (139 KB)    
Anlage 3 2 Zurückstellungsantrag zum Bauantrag H-H-R 032021 (128 KB)    
Anlage 2 3 Anhörung vor Ersetzung vom 15.02.2021 (118 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   04.03.2021 14:53:45   Lars Gesch  
  1. Version   01.03.2021 07:43:09   Carmen Göllner