Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV/2021-0064  

 
 
Betreff: Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft;
hier: Bericht zum gegenwärtigen Sachstand und weiteres Vorgehen
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:
Der Bürgermeister
Federführend:K_Kämmerei   
Beratungsfolge:
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft zur Kenntnis
09.03.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften zur Kenntnis genommen   
A1 Hauptausschuss zur Kenntnis
15.03.2021 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Wandlitz zur Kenntnis
25.03.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage_1_BV-GV_2019-0102
Anlage_2_BV-GV_2019_0105
Anlage_3_Ausarbeitung_zu_mgl_Rechtsformen
Anlage_4_Leistungsbeschreibung

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Begründung / Erläuterung

Am 20.02.2020 hat die Gemeindevertretung mit zwei Beschlüssen die Verwaltung beauftragt, die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft bzw. –genossenschaft zu prüfen. Die Beschlussvorlagen sind dieser Mitteilungsvorlage beigefügt.

Der damalige Hauptamtsleiter, Herr Michael Martin, hatte aufgrund seiner beruflichen Vorerfahrung die Bearbeitung übernommen. Zunächst recherchierte Herr Martin die gesetzlichen Grundlagen für unterschiedliche Rechtsformen und hat die Vor- und Nachteile dargestellt. Der Arbeitsstand vom Juli 2020 befindet sich in der Anlage.

 

Die Verwaltung hat aus der Erarbeitung folgende Feststellungen abgeleitet:

 

-          Die Rechtsform „Genossenschaft“ scheidet aus.

-          Die Einbringung der Bestandsgebäude in die Gesellschaft führt zu einer hohen Steuerbelastung.

 

Für den nächsten Bearbeitungsschritt, sind jedoch zahlreiche Fragen unbeantwortet.  Hier nur ein kurze, nicht abschließende, Aufzählung:

 

-          Welche Empfehlung kann man aus der Erarbeitung ableiten?

-          Soll die Gesellschaft noch andere kommunale Aufgabenbereiche übernehmen?

-          Gibt es andere Rechtsformen als die von der Verwaltung bislang untersuchten Typen, die keine Steuerpflicht bei Einbringen von Bestandsgebäuden auslöst?

-          Wie viele Wohnungen möchte man in den nächsten Jahren bauen?

-          Wäre auch eine Beteiligung an einer anderen Wohnungsbaugesellschaft möglich, bzw. eine Zusammenarbeit mit dieser?

-          Soll die Gesellschaft mit eigenem Personal leisten oder eher Leistungen einkaufen?

-          Welchen Einfluss möchte sich die Gemeinde sichern („kurze oder lange Leine“)?

-          Wie viel Gründungskapital (Größenordnung) ist die Gemeinde bereit, zur Verfügung zu stellen?

-          Sollen die Grundstücke für etwaige Neubauvorhaben bei der Gemeinde verbleiben (Erbbaurecht) oder sollen die Grundstücke in die Gesellschaft eingebracht werden?

-          Soll die Gesellschaft auch Grundstücke erwerben und veräußern dürfen?

 

 

Für die Beantwortung dieser Fragen muss die Kommunalpolitik eng einbezogen werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die Verwaltung hier am „Thema vorbei untersucht“. Da im nächsten Bearbeitungsschritt externe Expertise gebraucht wird, kann dies u.U. zu Fehlausgaben führen.

 

Daher entstand in der Verwaltung die Idee, einen sachkundig moderierten Workshop mit Kommunalvertretern durchzuführen, der alle Fragen um die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft beleuchtet.

 

Diese Herangehensweise bestätigte sich auch in einem Gespräch, welches die Verwaltung mit einem Vertreter des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. führte.

 

Die Verwaltung hat den Workshop bereits öffentlich ausgeschrieben. Die Leistungsbeschreibung befindet sich in der Anlage. Die Verwaltung bittet die einzelnen Fraktionen, ein bis zwei Vertreter für diesen Workshop zu entsenden, die sich für die Thematik besonders engagieren.

 

Für die Organisation des Workshops ist der Kämmerer verantwortlich.

 

Im Ergebnis des Workshops soll eine konkrete Aufgabenstellung für die weitere Untersuchung formuliert werden. Es soll ausdrücklich keine endgültige Festlegung mit Beschlusscharakter darstellen. Dazu ist ein Workshop gar nicht legitimiert. Die Verwaltung hofft vielmehr, dass das Thema damit neuen Schwung bekommt.

 

Beschlusshistorie:

BV-GV/2019-0102

BV-GV/2019-0105

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

6.000

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2020

52200.529101

 

5.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz nimmt die Mitteilungsvorlage zum Prüfauftrag „Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft“ zur Kenntnis. Die vorgeschlagene Vorgehensweise wird gebilligt.

 

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Anlagen:

 

Anlage 1: BV-GV/2019-0102

Anlage 2: BV-GV/2019-0105

Anlage 3: Ausarbeitungen zu möglichen Rechtsformen, Autor: Michal Martin

Anlage 4: Leistungsbeschreibung Workshop

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_BV-GV_2019-0102 (182 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_2_BV-GV_2019_0105 (305 KB)    
Anlage 3 3 Anlage_3_Ausarbeitung_zu_mgl_Rechtsformen (688 KB)    
Anlage 4 4 Anlage_4_Leistungsbeschreibung (151 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   18.02.2021 15:09:00   Christian Braungard