Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Wandlitzer Segelclub e. V. hat im Rahmen der Investitionsförderung einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Kosten zur Errichtung eines Wasser- und Abwasseranschlusses gestellt. Das Vereinsgelände verfügt zurzeit lediglich über eine Dixi-Toilette und einen Unterstand. Zur Gewährleistung eines geregelten Vereinsbetriebes ist seitens des Vereins geplant, Umkleide- und Sanitäreinrichtungen auf dem Vereinsgelände zu errichten.
Gemäß der Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen zur Sportförderung können für investive Zuschüsse bis zu 50 % der Gesamtkosten in Höhe von max. 100 T€ gewährt werden.“
Gesetzliche Grundlagen § 28 der BbgKVerf. Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen und Zuwendungen zur Investitionsförderung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt die Bereitstellung eines Investitionszuschusses in Höhe von 10.000 € an den Wandlitzer Segelclub e. V.
Anlagen: Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann der Zuwendungsantrag bei B 31 eingesehen werden.
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