Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat die Verwaltung mit Beschluss vom 03.12.2020 in einem Dringlichkeitsantrag beschlossen: „Die Verwaltung wird beauftragt, das B-Planverfahren „L 100 Wandlitzsee“ auf das Äußerste zu beschleunigen und alle zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen. Es ist insbesondere sicherzustellen, dass Beschlüsse, die in der heutigen Gemeindevertretersitzung oder einer nachfolgen Sondersitzung zum o. g. B-Plan-Verfahren gefasst werden, im Amtsblatt vom 6. Januar 2021 veröffentlicht werden. Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, die Teilung des Verfahrens in mehrere Teilbereiche und die Umstellung auf ein vereinfachtes Verfahren gem. § 13a BauGB zu prüfen und zu veranlassen sowie die Möglichkeiten des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) zu beachten und zu nutzen. Soweit zur Beschleunigung des Verfahrens Sondersitzungen der Gemeindegremien förderlich sind, hat die Verwaltung solche Sitzungen unter Beachtung der Möglichkeiten der Abkürzung der Ladungsfristen anzuberaumen. Der Verwaltung wird aufgegeben, die Gemeindevertreter zu dem o. g. B-Plan-Verfahren über die jeweils anstehenden bzw. unternommenen Maßnahmen unverzüglich schriftlich zu informieren.“
Die angeforderte Veröffentlichung der Beschlüsse im Amtsblatt ist zu dem gewünschten Termin umgesetzt worden.
Zur weiteren Umsetzung des Beschlusses hat die Verwaltung der Gemeindevertretung in einer Reihe von persönlich und online durchgeführten Terminen mit einer pandemiebedingt bis zum 12.01.2021 unterbrochenen Terminkette mehrere Verfahrensweisen vorgeschlagen, eine rechtliche Beratung auf Anregung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter organisiert und Formulierungshilfen für verschiedene Varianten des Vorgehens erarbeitet und zur Verfügung gestellt.
Das weitere Vorgehen wurde daher in der Sitzung des Ortsbeirats Wandlitz und einer Sondersitzung des beratenden Ausschusses A2 Bauen und Gemeindeentwicklung (beide am 19.01.2021), des Hauptausschusses und der Gemeindevertretung (beide am 21.01.2021) beraten bzw. beschlossen.
Unter anderem wurde im Beschluss BV-GV/2020-0263 festgelegt:
„Es wird eine Arbeitsgruppe durch die Fraktionen gebildet, paritätisch besetzt, welche in Abstimmung mit dem Planer und der Verwaltung das weitere beschleunigte Verfahren überwacht.“
Die Arbeitsgruppe hat sich am 28.01.2021 auf Einladung der Verwaltung zu einer ersten Videositzung getroffen und eine Verabredung zu Vorsitz und Verfahren sowie dem weiteren Vorgehen verabredet.
Mit dieser Vorlage sollen die einvernehmlichen Verabredungen der Arbeitsgruppe zu Vorsitz und Zusammensetzung vor der nächsten Sitzung bestätigt werden.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Hauptsatzung Geschäftsordnung
Beschlussvorlauf
- BV-GV/2020-0263 - Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz (Beschluss vom 21.01.2021) - BV-GV/2020-0233 - Bebauungsplan „L 100 Wandlitzsee“, Gemarkung Wandlitz - Weitere Konkretisierung der Planungsziele (Beschluss vom 03.12.2020) - Beschluss zum Dringlichkeitsantrag „Umgang mit der Mitteilung des Bürgermeisters vom 20.11.20 zur Unmöglichkeit der rechtzeitigen Erstellung des B-Plans „L 100 Wandlitzsee“ vor dem Auslaufen der Veränderungssperre/Verpflichtung zur Verfarensbeschleunigung (Beschluss vom 03.12.2020)
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt:
Die mit N.N. gekennzeichneten Positionen können jederzeit durch die Fraktionen gegenüber der Verwaltung nachbenannt werden. Benannte Personen können jederzeit durch die Fraktionen und die Verwaltung neu besetzt werden.
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