Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Sachstand:
Das Rundschreiben 11/20 des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 21.04.2020 regelt verbindlich den Schwimmunterricht an Schulen im Land Brandenburg https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/rs_11_20#4.1). Danach müssen an Primarschulen innerhalb eines Schuljahrs der Jahrgänge 2, 3 oder 4 im Rahmen des Sportunterrichts 40 Unterrichtsstunden durchgeführt werden. Diese Unterrichtsstunden können im Block angeboten werden. Der Schwimmunterricht wird gebündelt an Schulschwimmzentren (SSZ) angeboten, welche mit den staatlichen Schulämtern und den Schulträgern vernetzt sind. An den Schulschwimmzentren sind Leiter/innen tätig, die den Schwimmunterricht koordinieren und selbst durchführen, die weitere Schwimmlehrkräfte einsetzen und die mit den Begleitlehrkräften der jeweiligen Schulen für einen reibungslosen Ablauf des Schwimmunterrichts sorgen. Die Kosten für die Unterrichtsfahrten zum Schulschwimmen und die Nutzungsgebühren der Schwimmstätten trägt gemäß § 110 Absatz 2 Nr. 5 und 9 in Verbindung mit § 108 Absatz 4 Brandenburgischen Schulgesetzes der jeweilige Schulträger.
An den Grundschulen der Gemeinde Wandlitz wird der Schwimmunterricht in der dritten Klassestufe (wie in den Nachbargemeinden) im Rahmen des Sportunterrichtes umgesetzt. Durchgeführt wird der Unterricht in Schwimmhallen in Eberswalde und Oranienburg, die als Schulschwimmzentren fungieren. Nach Absprache mit den SSZ wird der Schwimmunterricht jährlich im Block im Zeitraum Januar bis März durchgeführt. Dazu werden an mehreren Tagen einer oder mehrerer aufeinanderfolgender Wochen die Vormittage genutzt.
In den Kitas der Gemeinde Wandlitz wird kein Schwimmunterricht durchgeführt. Die Horteinrichtungen der Gemeinde bieten im Rahmen der Feriengestaltung Ausflüge ins Strandbad Wandlitz an. Diese Ausflüge dienen der Freizeitgestaltung und enthalten keinen koordinierten Schwimmunterricht.
Allgemein gilt:
Zwischen fünf und acht Jahren kann ein Kind mit dem Schwimmunterricht beginnen. Trotzdem gilt auch beim Schwimmen lernen: Kinder haben ihr eigenes Entwicklungstempo und damit auch einen eigenen idealen Zeitpunkt. Richtiges Schwimmen wird zudem nicht in kurzer Zeit erreicht. Beginnt das Kind mit etwa fünf Jahren, wird es durch regelmäßiges Üben mit etwa 10 Jahren effizient und sicher Schwimmen können. Eine tatsächliche, sichere Schwimmfähigkeit wird also nicht durch einen einmaligen Kurs erreicht, sondern durch ein wiederholtes und wiederkehrendes Üben der erlernten Grundschwimmtechniken. Noch vor dem Beginn eines Schwimmkurses ist die Wassergewöhnung ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem sicheren Schwimmer/in. Diese ist notwendig, damit Kinder bestehende Ängste vor dem Wasser ablegen, Wasser im Gesicht zulassen können und ein Gefühl für Bewegungen im Wasser entwickeln. Ebenso sind die Baderegel sowie das richtige Verhalten am und im Wasser von entscheidender Wichtigkeit, um Badeunfällen vorzubeugen und diese zu vermeiden.
In erster Linie sind die Eltern dafür verantwortlich, dass ihre Kinder das Schwimmen erlernen. Die Gemeinde kann hier nur Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten bieten.
Welche Angebote bestehen neben dem Schulschwimmunterricht im „Wandlitzer Umfeld“, um Schwimmen zu erlernen?
(im Sommer, Seepferdchen, Kosten ca. 200,00 € für 5 Tage, 10 h)
(Schwimmkurse für Kinder, Seepferdchen 165,00 € - 10 h)
a. Schwimmschule Jana Lange
b. Schwimmschule „Uli`s Seesterne“ – (Seepferdchen und weitere Schwimmabzeichen, 85,00 € Aufnahmegebühr, 90,00 € Gebühr pro Quartal bei 1x Training wöchentlich, 160,00 € Gebühr pro Quartal bei 2x Training wöchentlich)
(Schwimmschule Sascha Richter – Seepferdchen und Aufbaukurse)
(DLRG Ortsgruppe Oranienburg e.V.)
(150,00 € bis 300,00 € - Seepferdchen und Bronzekurs)
Welche Möglichkeiten bestehen, um das Angebot an Schwimmunterricht in der Gemeinde Wandlitz zu erweitern?
(Ausbildungsmöglichkeiten: DRK Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., DLRG Landesverband Brandenburg e.V., Landesschwimmverband Brandenburg, private Schwimmlehrerausbildungen wie beispielsweise von Volker Baars / www. Schwimmen-lernen.de; Kosten und Ausbildungsdauer variieren stark: 300,00 € bis 2.000,00 €, 6 Tage bis 18 Tage)
(Kosten ca. 100,00 € pro Kind für 10 h – 1 Woche, 2 h pro Tag, zzgl. Eintritt Strandbad für Kinder/ggf. Eltern
oder
Hier sollte ein Ausbau der Schwimmkurse erfolgen: durch zusätzliche Kurszeiten, auch außerhalb der Sommerferien und eine feste Wasserfläche.
Auf Grund der vorhandenen Personalressourcen im Strandbad und der zeitlich befristeten, saisonalen Nutzung der Qualifikation, favorisiert die Verwaltung die Variante 2.
Welche Möglichkeiten bestehen für Kitas, auf eine verbesserte Schwimmfähigkeit hinzuwirken?
Die Kitas nutzen in den Sommermonaten die im Strandbad Wandlitz bestehenden Schwimmkursangebote für die Kinder. Sofern vorab vereinbart wird, dass und wann Kitas Schwimmkursangebote nutzen wollen, kann der Versuch unternommen werden, die Unterrichtskapazitäten auszuweiten oder hinführende Kursangebote bzw. Wassergewöhnungskurse zu etablieren. Es ist mit Kosten von bis zu 10,00 € pro Kind und Unterrichtsstunde zu rechnen.
Wie kann die Gemeinde die Verbesserung der Schwimmfähigkeit der Kinder unterstützen?
Fazit:
- Die Verwaltung der Gemeinde Wandlitz empfiehlt, den Ausbau der Schwimmkurse (Incl. Wassergewöhnungskursen) für Grundschüler/innen und Kinder in den Kindertageseinrichtungen im Strandbad Wandlitz. - Während der Betreuung zur Schul- und KITA-Zeit ist der Besuch des Strandbades Wandlitz für die Kinder und deren Begleitung durch Lehrer/innen und Erzieher/innen weiterhin kostenfrei. - Diese Besuche werden durch das Personal im Strandbad (Badleitung, Stellvertreter und Rettungsschwimmer) weiterhin unterstützt/begleitet. - Der Badleiter und sein Stellvertreter nehmen wie gehabt das Seepferdchen und die weiteren Prüfungen im Strandbad Wandlitz ab. - Fortführen des aktuellen Schulschwimmens sowie eine weitere Prüfung, ob hier eine Ausweitung auf die weiteren Klassenstufen erfolgen kann. - Ausbau der Infrastruktur des Strandbades zur Unterstützung von Schwimmkursen.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgischen Schulgesetzes (gemäß § 110 Absatz 2 Nr. 5 und 9 in Verbindung mit § 108 Absatz 4) Rundschreiben 11/20 des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 21.04.2020
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz nimmt die Sachstandsmeldung zu dem Schwimmkursangebot in der Gemeinde Wandlitz zur Kenntnis.
Anlagen:
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