Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit Beschlussfassung BV-GV/2020-0199 vom 08.10.2020 wurde durch die Gemeindevertretung der Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Es ist geplant, diesen Standort an der „Rosenstraße“ als KITA –Standort für ca. 80 Plätze, einer Mensa und einer zusätzlichen Außenanlage zu entwickeln.
Für die Erarbeitung des Bebauungsplanes wurden drei Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes angeschrieben. Ein Büro lehnte auf Grund mangelnder Kapazitäten ab.
Die beiden vorliegenden Angebote liegen eng bei einander und belaufen sich auf 23 T€ (Brutto). Durch beide Büros wurden bereits Planverfahren in der Gemeinde begleitet.
Die Höhe der Angebote liegt im Rahmen der veranschlagten Planungskosten.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Planungsleistungen, für die Erarbeitung des Bebauungsplanes „Rosenstraße Basdorf“ – 2. Änderung, an das Planungsbüro LPS, A. F. Schneider aus Glienicke. Anlagen: Geltungsbereich
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