Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) müssen die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und die kreisfreien Städte eine Gefahren- und Risikoanlayse erstellen und in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele festlegen, nach denen sich die Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie die angemessene Löschwasserversorgung bestimmen.
Nachdem im Jahr 2007 der Gefahrenabwehrbedarfsplan durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschlossen wurde, erfolgte 2015 die erste Fortschreibung. Eine solche Fortschreibung soll alle 5 Jahre erfolgen. Nunmehr liegt die zweite Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes vor.
Zunächst soll die Vorstellung der 2. Fortschreibung in Form der vorliegenden Mitteilungsvorlage erfolgen.
Ab April 2021 ist ein Workshop als Präsenzveranstaltung zur 2. Fortschreibung geplant, Teilnehmer dieser Fortschreibung sollen die Fraktionsvorsitzenden, die Ortsvorsteher, die Ortswehrführer, die Gemeindewehrführung, der Bürgermeister und Mitarbeiter der Verwaltung sein. Als Moderator konnte Herr Kroha von der Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH gewonnen werden. Er hat an der Erstellung der 2. Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes wesentlich mitgewirkt. Ziel des Workshops ist die inhaltliche Auseinandersetzung mit der 2. Fortschreibung sowie einer Diskussion zur perspektivischen Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz.
Nach diesem Workshop ist geplant, die 2. Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorzulegen.
Beschlusshistorie BV-GV/2007-0567 BV-GV/2015-0168
Gesetzliche Grundlagen Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG)
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung nimmt die 2. Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfs-planes zur Kenntnis.
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