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Betreff: |
Zur Beantwortung von Fragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, der Ausschüsse sowie der Ortsvorsteher und Mitglieder der Ortsbeiräte durch den Bürgermeister und die Verwaltung der Gemeinde Wandlitz |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Mitteilungsvorlage |
Verfasser: | HA Der Bürgermeister |
Federführend: | HA_Hauptamt |
Beteiligt: | Bgm |
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| K_Kämmerei |
| | | OA_Ordnungsamt | | | | KM_Kulturamt | | | | TB_Tiefbau | | | | HB_Hochbau | | | | B_Bildungsamt |
Beratungsfolge: |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Begründung / ErläuterungDer Gemeindevertretung und den Ortsbeiräten wird der nachfolgende Vorschlag für den Umgang mit Fragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung, der Ausschüsse und der Ortsbeiräte vorgelegt mit der Zielsetzung, nach einer Diskussion in den Gremien und der Kenntnisnahme durch die Gemeindevertretung eine Arbeitsanweisung für die Verwaltung zu fertigen. - Grundsatz
- Es ist das Ziel des Bürgermeisters und der Verwaltung der Gemeinde Wandlitz, die gewählten Mitglieder der Gemeindevertretung, die Ausschüsse, die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie die Ortsbeiräte in ihrer Arbeit kontinuierlich zu unterstützen und alle Fragen, die für die Aufgabenerfüllung erforderlich sind, zu beantworten.
- Da sich die Zahl der Fragen und Protokollaufträge in den vergangenen Monaten erheblich gesteigert hat, wird ein nachvollziehbares Verfahren für die Bearbeitung von Fragen vorgeschlagen, das es zu vereinbaren gilt.
- Es können keine Fragen von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern eingebracht werden, für die in der Angelegenheit ein Mitwirkungsverbot nach § 22 der Kommunalverfassung besteht.
- Frist
- Grundsätzlich wird eine Frist von mindestens zehn Arbeitstagen (Montag bis Freitag ohne Feiertage) für die Beantwortung von Fragen für erforderlich gehalten. Die Frist beginnt mit dem Eingang beim Sitzungsdienst im Hauptamt der Gemeinde. Der Eingangstag wird dabei nicht als Bearbeitungstag gerechnet. Ein Eingang bei einer anderen Stelle als beim Sitzungsdienst kann ggf. unbeabsichtigt zu einer Verlängerung der Weiterleitungszeit vor dem Beginn der Bearbeitung führen.
Am zehnten Tag soll die Antwort gefertigt und unterschrieben werden. Eine Fristverlängerung wird mit Begründung frühestmöglich über den Sitzungsdienst an die Fragestellerin bzw. den Fragesteller übermittelt. - Fragearten
- Direkte Fragen: Zu besonderen Beratungsgegenständen (z.B. Entwurf der Haushaltssatzung, Entwurf besonderer Satzungen) kann zum Beginn des Sitzungslaufs verabredet werden, dass Fragen durch die zuständige Amtsleiterin oder den zuständigen Amtsleiter direkt und bilateral mündlich, per Email oder per Telefon beantwortet werden.
- Protokollanfragen: Fragen aus der Gemeindevertretung, den Ausschüssen und Ortsbeiräten, die nicht mündlich beantwortet werden können, werden aus den Protokollentwürfen der Sitzungen durch den Sitzungsdienst an die Verwaltung zur Beantwortung weitergeleitet. Die Antworten sollen mit dem Entwurf der Niederschrift nach § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung den jeweiligen Gremien als Anlage übermittelt werden. Verspätet eingegangene Antworten werden schnellstmöglich nachgereicht. Bei Schadensmeldungen, konkreten Fragen oder Hinweisen zu Bauvorhaben sollte durch den Versammlungsleiter darauf hingewiesen werden, sich direkt ans Bauamt zu wenden.
- Anfragen von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern: Fragen einzelner oder mehrerer Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, also auch der Fraktionen, werden über den Sitzungsdienst bearbeitet. Die Fragen müssen schriftlich eingereicht werden und „sollen unter Darlegung des konkreten Anlasses begründet werden“ (§29 Abs. 1 BrbKVerf). Die Antworten werden durch den Sitzungsdienst unmittelbar den Fragenden übermittelt.
- Weiteres Verfahren
- Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg definiert unterschiedliche Zuständigkeiten für die Gemeindevertretung und die Ortsbeiräte sowie unterschiedliche Rechte für die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, Mitglieder der Ortsbeiräte und sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner. Anfragen der Gremien werden als Protokollanfragen im Rahmen der Zuständigkeiten beantwortet, direkte Anfragen entsprechend des geltenden Rechts bearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, insbes. §§ 22, 29
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Finanzielle Auswirkungen: Nein
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Beschluss: Die Gemeindevertretung nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. Die Verwaltung wird eine Arbeitsanweisung zur Umsetzung des Verfahrens auf der Grundlage der Diskussionen zur Vorlage zu fertigen.
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