Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0267  

 
 
Betreff: Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Koordinierung des Medienverbundes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:KM_Kulturamt Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
   HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
02.02.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
08.02.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
25.02.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Vereinbarung Zusammenarbeit und Koordinierung Medienverbundes

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Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde Wandlitz und Ahrensfelde sowie die Städte Biesenthal und Bernau bei Berlin sind Verbundpartner in einer bereits bestehenden Medienkooperation ihrer öffentlichen Bibliotheken im Bereich der Print- und audiovisuellen Medien. Zuletzt wurde dieser interkommunale Medienverbund 2015 auf den Bereich der E-Medien ausgeweitet (vgl. BV-GV/2015-0100).

Die Zusammenarbeit im Medienverbund hat sich bewährt. Der Zusammenschluss bringt allen teilnehmenden Bibliotheken einen Mehrgewinn an Medien bei gleichzeitig optimalem Kosteneinsatz für die Anschaffung von Medien. Die Koordinierung des Medienverbundes soll auch weiterhin bei der Stadtbibliothek Bernau liegen. Im Vergleich zum alten Vertrag sollen folgende Änderungen bzw. Aktualisierungen vorgenommen werden:

- gemeinsame Vereinbarung mit den Verbundpartnern (mandatierte Vereinbarung),

- Betrag für die Beteiligung der jeweiligen Verbundpartner je Einwohner und Jahr: 0,10 EUR,

- Zeitpunkt für die Ermittlung der Einwohnerzahl: 31.12. eines jeden Jahres,

- Ermittlung der Einwohnerzahl: entsprechend der nachweislichen Mitteilung der Gebietskörperschaften der Verbindungspartner,

- auf einer jährlichen Zusammenkunft werden künftig die Entwicklungen des Medienverbundes festgelegt.

Dazu ist es notwendig, die vertraglichen Grundlagen zu erneuern und gemeinsam die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Koordination des Medienverbundes zu schließen. Die Vereinbarung soll unbefristet, aber mit Kündigungsmöglichkeiten abgeschlossen werden. Sie kommt nur zustande, wenn alle beteiligten Kommunen und Städte die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in der vorliegenden Form abschließen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 28 Abs. 2 Nr. 24 BbgKVerf
GKGBbg § 1 Abs. 1 und §§ 5ff

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

Die Kosten werden jährlich im Haushalt der Gemeinde Wandlitz eingestellt.

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

Produktkonto 27200.529110

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

2.400

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Koordinierung des Medienverbundes. Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage des beiliegenden Entwurfes diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gemeinde Wandlitz abzuschließen.

 

 

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Anlagen:

 

Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Koordinierung des Medienverbundes

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung Zusammenarbeit und Koordinierung Medienverbundes (97 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   15.12.2020 16:41:40   Laura Hennig